Förderungen für Kinder- und Jugendhilfe

Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen), deren Vereinstätigkeit sozial oder finanziell bedürftigen behinderten oder nicht behinderten sowie von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute kommt, gewährt werden.

Gefördert werden:

  • Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche
  • Angebote von Hilfen zur Pflege und Erziehung für werdende Eltern und Eltern
  • Maßnahmen der Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich
  • Präventionsarbeit und Hilfsangebote bei Gewalt und sexuellem Missbrauch
  • Zuschuss zu Sachkosten

Seit 1. Oktober 2022 kann die Antragstellung um eine Förderung des BKA auch Online eingebracht werden.

Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Kinder- und Jugendhilfe.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Sie können Ihren Antrag zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Kinder- und Jugendhilfe 
E-Mail: kjh@bka.gv.at