Förderungen für Kinder- und Jugendhilfe
Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen), deren Vereinstätigkeit sozial oder finanziell bedürftigen behinderten oder nicht behinderten sowie von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute kommt, gewährt werden.
Gefördert werden:
- Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche
- Angebote von Hilfen zur Pflege und Erziehung für werdende Eltern und Eltern
- Maßnahmen der Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich
- Präventionsarbeit und Hilfsangebote bei Gewalt und sexuellem Missbrauch
- Zuschuss zu Sachkosten
Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Kinder- und Jugendhilfe.
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Förderungsbedingungen (PDF, 141 KB)
- Leitfaden für Abrechnungen (PDF, 125 KB)
- Belegaufstellung Kinder- und Jugendhilfe (Excel, 75 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at