Prozessbegleitung für Opfer und Hinterbliebene eines Opfers von Gewalt in der Familie

Die Fachdiskussion über sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Buben ist in den vergangenen Jahren zunehmend differenzierter geworden, die Professionalität der Helfer/-innen im Umgang mit der Problematik deutlich gestiegen.

Ein Ergebnis dieses Entwicklungsprozesses ist die breite Palette der zur Verfügung stehenden Hilfsangebote.

Neben der großen psychischen Belastung, welche die Entscheidung, die Täterin bzw. den Täter anzuzeigen, für die Betroffenen und deren Bezugssystem mit sich bringt, liegt eine erhebliche Schwierigkeit im Umgang mit dem Rechtssystem selbst. Fehlendes Wissen über Abläufe, der Wunsch, endlich Gerechtigkeit zu erfahren, die Erwartung, dass durch die Anzeige nun alles besser wird oder in Ordnung kommt und die mit der Entscheidung verknüpften Ängste und Befürchtungen schaffen eine Situation, die ohne entsprechende fachliche Unterstützung nur schwer zu bewältigen ist. Diese Probleme hindern Betroffene daran, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Kinder, die Opfer von Gewalttaten bzw. sexuellem Missbrauch geworden sind, benötigen jedoch bei einem Gerichtsverfahren kompetente psychosoziale und rechtliche Beratung und persönliche Begleitung. 2006 wurde Prozessbegleitung durch die Strafprozessgesetznovelle ausdrücklich gesetzlich geregelt.

In den darauf folgenden Jahren wurde die Qualitätssicherung in der Prozessbegleitung immer mehr ausgebaut und mit Grundinformationsseminaren und Supervisionsseminaren die qualitätssichernden Maßnahmen für Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter etabliert, sowie Ausbildungs- Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sichergestellt. Dies ist auch die Aufgabe der Fachstelle für Prozessbegleitung, welche für die Qualitätssicherung der Prozessbegleitung im Kinder- und Jugendbereich zuständig ist. 

Sie ist darüber hinaus fachliche Anlaufstelle für Prozessbegleiter/-innen bzw. Prozessbegleitungs-Einrichtungen aus dem Kinder- und Jugendbereich.

Sie ist u. a. mit der Durchführung der Fortbildung und Ausbildung von neuen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter, sowie deren Supervision zuständig. 

Ablauf der Prozessbegleitung

Unter (psychosozialer und juristischer) Prozessbegleitung ist die kostenlose Unterstützung von Gewaltopfern aller Delikte (und deren Bezugspersonen) bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten im straf- und zivilrechtlichen Verfahren zu verstehen.

Anspruchsberechtigt sind Opfer und Hinterbliebene eines Opfers. Prozessbegleitung beginnt mit einer Beratung vor der Anzeige und dauert bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens; sie umfasst psychosoziale und juristische Unterstützung.

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spezialisierter Beratungsstellen umfasst unter anderem:

  • Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die damit verbundenen Belastungen
  • Information über den Ablauf und die Konsequenzen einer Anzeige
  • Persönliche Begleitung zur Anzeige und zur Einvernahme bei der Polizei sowie im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Koordinierung weiterer befasster Stellen (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Spitäler, Schulen, Kindergärten, ...)

Soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche (z. B. Schmerzengeld, sonstige Schadenersatzansprüche) erforderlich ist, werden Opfer im Rahmen der juristischen Prozessbegleitung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt im Strafverfahren kostenlos beraten und vertreten.

Prozessbegleitung wird von Opferschutzeinrichtungen gewährt, mit denen das Bundesministerium für Justiz einen Vertrag geschlossen hat, und ist für die Anspruchsberechtigten kostenlos.

Für die Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen stehen spezialisierte Beratungseinrichtungen, die im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besonders geschult sind, zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Kinder- und Jugendhilfe 
E-Mail: kjh@bka.gv.at