Förderung "Kinderschutz und Gewaltprävention"
Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen, Unternehmen, kirchlichen Organisationen) für folgende Vorhaben, die dem Kinderschutz und der Gewaltprävention dienen, gewährt werden:
- Neuerstellung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten für Organisationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und bundesweit oder bundesländerübergreifend tätig sind;
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte (zum Beispiel Kinderschutzbeauftragte) von Einrichtungen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, zu kinderschutzrelevanten Themen;
- Präventive, opferschutzorientierte Arbeit mit jugendlichen Tätern und Tätern, die mit Kindern und Jugendlichen in direktem persönlichen Kontakt stehen, einschließlich Telefonhotlines;
- Opferschutzprojekte und Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Gewaltformen insbesondere sexualisierte und traditionsbedingte Gewalt sowie Gewalt im Internet;
- Regionalprojekte der in der Plattform gegen Gewalt in der Familie vertretenen Organisationen;
- Fachstelle Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche;
- Niederschwellige telefonische und online Erstanlaufstelle für Kinder und Jugendliche zu Fragen der Gewalt;
Schwerpunkte:
- Gewalt im Internet
- Kinderschutzkonzepte und Kinderschutzfortbildung für Organisationen, die vom Bundeskanzleramt, Sektion VI, gefördert werden
Der Förderantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Kinderschutz alljährlich bis 15. Oktober eingebracht werden.
Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Kinderschutz im Transparenzportal
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Weiterführende Informationen
- Sonderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben des Kinderschutzes und der Gewaltprävention (PDF, 182 KB)
- Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 141 KB)
- Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 125 KB)
- Belegaufstellung "Kinderschutz und Gewaltprävention" (Excel, 120 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at