Bundeskanzler Kurz: "Je besser wir uns an die Regeln halten, desto schneller sind weitere Öffnungsschritte möglich"
Regierung verkündet Lockerungen ab 19. Mai – weitere Erleichterungen ab spätestens 1. Juli möglich – Öffnung sei "große Freude und Turbo für den Arbeitsmarkt"
"Wir haben gute Nachrichten zu überbringen: Die Zahl der Corona-Ansteckungen sinkt und die Zahl der bereits geimpften Menschen in Österreich steigt. Wir haben heute zum ersten Mal seit Oktober weniger als 1.000 Neuinfizierte und aktuell 2,6 Millionen Erstgeimpfte", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sowie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Zuvor hatte sich die Regierung per Videokonferenz mit den Landeshauptleuten über die Details der ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte beraten.
Positive Entwicklung bei Ansteckungszahlen und Impfungen
Der Kanzler verwies auf den guten Fortschritt bei den Impfungen, man komme "noch schneller" voran als ursprünglich angekündigt. "In Summe sind wir gut durch die dritte Welle gekommen, auch deutlich besser als viele unserer Nachbarländer. Die Regionalisierung hat sich ausgezahlt", so Sebastian Kurz. Die Strategie regional differenzierter Maßnahmen in Kombination mit Testungen sowie dem Tragen von FFP2-Masken habe funktioniert. Diese positive Entwicklung sei nun "eine gute Basis für die versprochenen Öffnungsschritte ab 19. Mai", zeigte sich der Bundeskanzler erfreut. Die Öffnungen würden für ganz Österreich und alle Branchen gelten – von der Gastronomie und dem Tourismus bis hin zum Sport. "Das ist eine Freude für uns alle und insbesondere auch ein wichtiger Turbo für den Arbeitsmarkt", so Sebastian Kurz. In der Woche vom 17. Mai an könnten die Schulen wieder vollständig in den Regelbetrieb zurückkehren. Und auch im Vereinswesen – "vom Fußball bis zur Blasmusik" – könnten deutliche Lockerungsschritte gesetzt werden.
Öffnung mit Sicherheitsvorkehrungen
Der Bundeskanzler wies darauf hin, dass sämtliche Öffnungen unter "massiven Sicherheitsvorkehrungen" vorgenommen würden. Zentral sei dabei die Zutrittsberechtigung mit "Grünem Pass": also Zutritt zu Bereichen wie Gastronomie, Beherbergung oder Veranstaltungen für all jene, die getestet, geimpft oder genesen sind. "Eine dieser 3 Voraussetzungen muss man erfüllen, wobei die Gruppe der Geimpften täglich großer werden wird." Zudem müsse es aus Sicherheitsgründen Obergrenzen für die Personenanzahl bei Zusammentreffen geben: Im Innenbereich seien ab 19. Mai 4 Erwachsene, im Freien 10 Erwachsene sowie jeweils zusätzlich die zugehörigen Kinder erlaubt. Dies gelte im öffentliche Raum genauso wie zum Beispiel in der Gastronomie. Auch die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in bestimmten Bereichen würde weiterhin bestehen.
Appell an die Bevölkerung, sich an die Regeln zu halten
Dafür, dass es trotz Öffnungen derzeit noch weiterhin Einschränkungen in bestimmten Bereichen – wie beispielsweise bei großen Festveranstaltungen – geben müsse, ersuchte der Bundeskanzler die Bevölkerung "um Verständnis". Die Sicherheitsmaßnahmen der kommenden Wochen seien "ein gewisser Aufwand und eine Belastung“, aber sobald das Infektionsgeschehen es zulasse, seien Erleichterungen möglich. So sollen "bis spätestens 1. Juli" weitere Lockerungen folgen. "Je besser wir uns an die Regeln halten, desto schneller sind weitere Öffnungsschritte möglich. Daher meine große Bitte an die Österreicherinnen und Österreicher: Machen wir alle mit", appellierte Sebastian Kurz abschließend.
Kogler: Ähnliche Bedingungen, um Vergleichbarkeit herzustellen
Vizekanzler Werner Kogler hielt fest, dass das Leben in Österreich mit der Öffnung "wieder bunter" werde. "Wichtig ist mir festzuhalten, dass wir bei aller Freude über die Öffnung die Entwicklungen weiter im Auge behalten. Wir haben über die Monate dazugelernt und denken, dass das Instrument der regionalen Bekämpfung von negativen Auswirkungen das erste Mittel der Wahl ist. Dafür sind alle Vorkehrungen getroffen." Freude sei aber nicht gleich Leichtsinn, es gehe nicht nur darum, dass die regionalen Gesundheitsbehörden auf die Einhaltung von Regeln achten würden, sondern alle müssten "Verantwortung leben" und dafür brauche es Regeln. Die Bundesregierung habe sich bemüht, sehr ähnliche Bedingungen zu erlassen, um Vergleichbarkeit herzustellen und diese Regeln möglichst einfach zu halten. So seien in den Bereichen Kunst, Kultur und Sport die Regeln für Zuschauerinnen und Zuschauer in etwa gleich gestaltet.
"Zunächst gilt 3G: getestet, geimpft oder genesen. Dies ist in der Regel die Zutrittsberechtigung für den Zuschauerinnen- und Zuschauerbereich. Das heißt, dass bei Veranstaltungen mit zugewiesenem Sitzplatz ein Abstand einzuhalten ist, ein freier Platz zwischen haushaltsfremden Personen. Weiters gilt eine 50-prozentige Kapazitätsbeschränkung und eine Obergrenze von 1.500 Personen Indoor und 3.000 Personen Outdoor", erläuterte Werner Kogler.
Proben für Chöre und Blasmusik sowie Sport ohne FFP2-Maske wieder möglich
Ein Anliegen für den Kunst- und Kulturbereich sei es auch gewesen, Proben in Innenräumen – wie etwa bei Chören oder Blasmusikgruppen zu ermöglichen. Diese sind nun unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Es gelte die 20-Quadratmeter-Regel und die allgemeinen Zutrittsbedingungen (getestet, geimpft oder genesen), dann müsse zur Ausübung der Tätigkeit keine FFP2-Maske getragen werden. In Museen gelte ebenfalls die 20-Quadratmeter-Regel und zudem die FFP2-Maskenpflicht, wobei in den Museen und Ausstellungen – so wie im Handel – keine Zutrittsbescheinigung vorgelegt werden müsste.
"Beim Sport gelten die gleichen Zuschauerregeln. Beim Ausüben des Sports muss keine FFP2-Maske getragen werden. Die Anzahl der Personen richtet sich nach der Sportart. Außerhalb der sportlichen Tätigkeit – oder bei Proben – gelten die gleichen Abstandsregeln und Maskenpflichten wie sonst auch", so der Sportminister. Indoor gelte die 20-Quadratmeter-Regel, auch in Fitnesscentern. "Es wird die Zusammenarbeit der Behörden, aber auch die Mitwirkung aller Österreicherinnen und Österreich als Einzelpersonen brauchen. Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein: Nehmen wir die Regeln ernst, damit wir mit Freude den neuen Frühling genießen können", so der Vizekanzler.
Mückstein: Öffnungsschritte sind Lohn unserer gemeinsamen Anstrengung
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein verwies in seinem Statement darauf, dass es ihm bei Amtsantritt besonders wichtig gewesen war, die Intensivkapazitäten zu schützen. "Nach 3 Wochen können wir sagen, dass wir – den Prognosen folgend mit einer gewissen Sicherheit – diese Öffnungsschritte am 19. Mai werden setzen können. Es soll niemand sterben müssen, weil er in Österreich kein Intensivbett bekommt", so der Gesundheitsminister. Der Rückgang der positiv getesteten Personen sowie die stetig sinkende Zahl der in Krankenhäusern betreuten COVID-Patientinnen und -Patienten sei ein Erfolg "von uns allen". "Ich möchte mich dafür sehr bedanken, dass sich die Österreicherinnen und Österreicher an die Regeln gehalten haben", so Mückstein.
Die Öffnungsschritte seien weitreichend und würden etwa keine weiteren Ausgangssperren vorsehen. "Das ist das größte Stück Freiheit, das man nach solchen Beschränkungen zurückerlangen kann. Diese Öffnungsschritte sind kein Geschenk, sie sind der Lohn unserer gemeinsamen Anstrengung der letzten Wochen und Monate. Wir haben ein neues Regelwerk entworfen, das die Lockerungen mit größtmöglicher Sicherheit kombiniert. Aber nur, wenn wir uns alle daran halten, dann wird das auch klappen", so Mückstein.
Die Öffnungsverordnung fuße weiterhin auf der Idee eines Sicherheitskonzepts, welches von Personen mit einem geringen epidemiologischen Risiko – also geimpft, getestet, genesen – ausgehe. Neben den bereits vorhandenen Testformen werde es für das einmalige Betreten auch die "Point of Sale"-Tests geben, die insbesondere im ländlichen Raum zur Anwendung gelangen sollen. Diese könne man durchführen, um etwa an einer Veranstaltung teilzunehmen oder eine Gaststätte zu besuchen. Die Gültigkeit werde aber nur für die Dauer der Veranstaltung oder für den Wirtshausbesuch gelten.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen epidemiologischen Situation zeigte sich der Gesundheitsminister zufrieden. "Es schaut ganz gut aus. Wir können die geplanten Öffnungsschritte am 19. Mai durchführen. Ich ersuche aber um maximale Sicherheit. Halten wir uns daran und erinnern wir uns auch daran. Dann werden wir bald wieder den Weg in unser altes Leben zurückfinden", so Mückstein.
Köstinger: Alles für Kontrolle des Infektionsgeschehens tun
"Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer freuen sich auf den 19. Mai, wenn sie wieder für die bewährte österreichische Gastlichkeit sorgen können. Entscheidend sind auch die Rahmenbedingungen, unter denen die Öffnung stattfindet", sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Man könne früher als andere Länder öffnen, weil viele der bisherigen Maßnahmen wirksam gewesen seien und weil sich die Bevölkerung daran gehalten habe. "Mein Appell ergeht an die Gastronomen, die Hotels und die Freizeitwirtschaft: Ein paar Wochen müssen wir noch alles tun, damit das Infektionsgeschehen weiterhin so gut unter Kontrolle bleibt wie zuletzt."
Bei Eintrittsvoraussetzungen werde es in der Gastronomie ähnlich wie bei Friseurbetrieben sein: "Getestet, geimpft oder genesen ermöglicht den Zutritt ins Gasthaus. Nachweise werden in Papierform oder als SMS am Handy anerkannt. PCR-Tests sind für 3 Tage gültig, die bewährten Antigentests 2 Tage und digitale Selbsttests vor Ort für einen Tag", ersuchte die Ministerin vor allem um Inanspruchnahme der Teststraßen und Apotheken. Für Kinder ab 10 Jahren werde auch der Schultest als Eintrittstest gelten. Keine Testpflicht bestehe für Take-away und Anlieferungen per Lieferanten. "Für den Genesenen-Status gilt der Absonderungsbescheid und der Antikörpertest. In den Lokalen gibt es eine Registrierungspflicht, was beim Contact Tracing hilfreich ist. Die Abstandsregeln gelten zwischen den Personengruppen. FFP2-Maskenpflicht besteht außerhalb des Tisches, die Sperrstunde ist vorläufig mit 22 Uhr begrenzt", erläuterte Elisabeth Köstinger weitere Details zu diesem Bereich.
Regeln für Hotels, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen
"Beim Einchecken in Hotels ist ebenfalls ein negativer Test, das Impfzertifikat oder der Genesenen-Status vorzulegen. Bei reiner Beherbergung wie bei Selbstversorgerhütten oder Appartements reicht der einmalige negative Test für die Aufenthaltsdauer. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für die Gastronomie. Wellness- und Fitnessbereiche in Hotels können genutzt werden, bei Geltung der allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen", so die Bundesministerin. Bei Freizeiteinrichtungen gelte pro Gast die 20-Quadratmeter-Regelung, außer es könne ein Platz eingenommen werden. Der Mindestabstand von 2 Metern sei einzuhalten oder es gebe besondere Schutzvorrichtungen. Eintrittstest bestünden gemäß den 3G-Regeln, Registrierungspflicht bestehe bei einem Aufenthalt von über 15 Minuten, keine Registrierung bei hauptsächlichem Aufenthalt im Freien wie etwa bei Zoos.
Leitfaden für sicheren Sommer in Ausarbeitung
Für Messen, Kongresse und Kinobesuche gelte: Maximal 1.500 Personen Indoor und 3.000 Personen im Außenbereich, beides mit zugewiesenen Sitzplätzen und maximaler Auslastung von 50 Prozent. "Wir müssen die Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze einschränken. Gastronomie ist hier aktuell nicht möglich. Bei über 50 Personen gilt eine Bewilligungspflicht", ergänzte Köstinger. Sie verwies auf den Leitfaden für einen sicheren Sommer, der derzeit vorbereitet und in den nächsten Tagen unter sichere-gastfreundschaft.at/ online abrufbar sein werde. "Damit ist dann für den jeweils eigenen Bereich nachvollziehbar, welche Regeln gerade gültig sind." Zudem werde die digitale Anwendung der Green Check-App ab Anfang Juni eine massive Erleichterung für die Betriebe darstellen.
Bilder von dieser Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.