Antrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnline

Bei Geburt eines Kindes ist kein Antrag erforderlich. In allen anderen Fällen ist – nach wie vor – ein Antrag auf die Gewährung der Familienbeihilfe notwendig:

Sie können Ihren Familienbeihilfenantrag beim Finanzamt Österreich elektronisch über FinanzOnline einreichen. Damit brauchen Sie keine Amtswege auf sich zu nehmen und können bequem von zu Hause per Mausklick Ihre Beihilfenangelegenheiten erledigen. Das neue Familienbeihilfenverfahren FABIAN wird derzeit hinsichtlich des Datenaustausches bearbeitet und erweitert.

Die entsprechenden Formulare zur Antragstellung können Sie über Internet beziehen (BMF-Formulare). Sie finden hier insbesondere die Vordrucke Beih 100 zur Beantragung der Familienbeihilfe und Beih 3 zur Beantragung des Erhöhungszuschlages für erheblich behinderte Kinder, sowie Beih 20 (Antrag auf Direktauszahlung für volljährige Kinder).

Fristen:
Die Familienbeihilfe kann jederzeit beantragt werden. Rückwirkend wird sie jedoch nur für 5 Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Hinweis

Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Einzelfalles, zur Meldung einer Änderung Ihrer Daten (zum Beispiel Kontonummer, Adresse) oder wegen Bestätigungen über den Bezug der Familienbeihilfe direkt an das Finanzamt Österreich.

Die Fachabteilung des Bundeskanzleramts ist für allgemeine Rechtsfragen erreichbar.

Es wird um Verständnis ersucht, dass im Hinblick auf die große Anzahl der Anspruchsberechtigten von 1,2 Millionen und 1,9 Millionen Kinder nicht zu jedem Einzelfall eine Auskunftserteilung erfolgen kann.