Roberta Metsola neue Präsidentin des Europäischen Parlaments
43-jährige Abgeordnete aus Malta ist die bisher jüngste Person und dritte Frau an der Spitze des Europäischen Parlaments – Österreich stellt mit Othmar Karas und Evelyn Regner 2 von 14 Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten.
Die neue Präsidentin des Europäischen Parlaments heißt Roberta Metsola: Die Mitglieder des Europäischen Parlaments wählten die Malteserin am 18. Jänner 2022 im ersten Wahlgang mit 458 von 690 abgegebenen Stimmen (in geheimer Abstimmung und Pandemie-bedingt per Fernteilnahme) an ihre Spitze.
Metsola wurde 1979 auf Malta geboren, hat Europäisches Recht studiert und ist seit 2013 Abgeordnete für die Europäische Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament mit Sitz in Straßburg, Frankreich. Seit November 2020 war sie bereits dessen erste Vizepräsidentin. Nach dem Tod von Präsident David Sassoli am 11. Jänner 2022 – kurz vor Ende seiner regulären Amtszeit – fungierte Metsola bereits als geschäftsführende Präsidentin des Europäischen Parlaments. Sie ist – nach Simone Veil, von 1979 bis 1982, und Nicole Fontaine, von 1999 bis 2002 – die dritte Frau an der Spitze des Europäischen Parlaments. Roberta Metsola, die am Tag ihrer Wahl ihren 43. Geburtstag beging, ist die bisher jüngste Person an der Spitze des Europäischen Parlaments. Sie wird die Behörde in der zweiten Hälfte der laufenden, fünfjährigen Legislaturperiode leiten, bis sich nach der Europawahl 2024 ein neues Parlament konstituiert.
Österreich stark vertreten: Karas und Regner sind 2 der 14 Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments
Am 18. Jänner 2022 wählten die Abgeordneten zudem die 14 Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten sowie 5 Quästorinnen beziehungsweise Quästoren, die zusammen mit der neuen Präsidentin das Präsidium des Parlaments bilden. Mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Othmar Karas (EVP) und Evelyn Regner (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, S&D) sind 2 Abgeordnete aus Österreich zum Vizepräsidenten beziehungsweise zur Vizepräsidentin des Parlaments gewählt worden. Karas und Regner erhielten in Straßburg im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit, mit 536 beziehungsweise 434 Stimmen.
Hintergrund: Rolle der Präsidentin sowie der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
Die neu gewählte Präsidentin des Europäischen Parlaments hat weitreichende exekutive und repräsentative Befugnisse und ist dafür zuständig, die Einhaltung der Geschäftsordnung sicherzustellen. Ihre Aufgaben sind in Artikel 22 der Geschäftsordnung wie folgt festgelegt: "Der Präsident leitet im Einklang mit dieser Geschäftsordnung sämtliche Arbeiten des Parlaments und seiner Organe und besitzt alle Befugnisse, um bei den Beratungen des Parlaments den Vorsitz zu führen und deren ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten." Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident erklärt den EU-Haushalt für endgültig verabschiedet und vertritt das Parlament nach außen sowie in seinen Beziehungen mit den anderen europäischen Institutionen.
Gemäß Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union wählt das Europäische Parlament "aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium". Seit der ersten allgemeinen Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 1979 wird die Präsidentin beziehungsweise der Präsident für eine verlängerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Das bedeutet, dass es in jeder Legislaturperiode normalerweise 2 Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten gibt.
Die 14 Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten können die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten bei der Ausübung von Pflichten, etwa bei der Leitung der Plenarsitzungen, vertreten. Sie sind zudem Mitglieder des Präsidiums, das für alle parlamentarischen Angelegenheiten in Sachen Verwaltung, Personal und Organisation verantwortlich ist.