Datenschutzerklärung der Stammzahlenregisterbehörde für die ERsB-Online-Formulare

Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO

Zweck der Datenverarbeitung und verarbeitete Datenkategorien

Sonstige Betroffene, also jene, die nicht im Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragen sein müssen, und in Österreich keine steuerlichen Einkünfte gemäß des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 EStG 1988 erzielen, keine land-/forstwirtschaftliche Betriebe sind oder im Rahmen der eGründung in das URV eingetragen werden, können sich im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) eintragen lassen. Das sind beispielsweise gemeinnützige Stiftungen, Fonds, Arbeitsgemeinschaften, Straßeninteressentschaften, Bringungsgemeinschaften, ausländische Unternehmen und Behörden bzw. deren Dienststellen. Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Eintragung dieser Einheiten in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB). Dazu müssen die antragstellenden Personen den rechtlichen Bestand und ihre rechtlich gültige Bezeichnung der Einheit nachweisen.

Im Antrag sind daher folgende Angaben zu machen und mittels Urkunden nachzuweisen:

  • Bezeichnung, Anschrift und Sitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers,
  • Rechtscharakter bzw. Organisationsform der Antragstellerin bzw. des Antragstellers,
  • Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis),
  • Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt ist,
  • auf Wunsch der Antragstellerin bzw. des Antragstellers: die Bezeichnung der nach außen vertretungsbefugten Organe und jener Personen, die diese Organfunktion ausüben mit Titel, Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat), Funktion und Einzelvertretungsbefugnis (ja/nein)
  • Daten der Einbringerin / des Einbringers: Titel, Vornamen, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat)

Mit Ausnahme der Angaben zu den vertretungsbefugten Personen ist für eine Eintragung in das ERsB die Bereitstellung dieser Daten erforderlich (siehe § 6 Abs. 4 E-GovG und § 10 ERegV 2022).

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Die rechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf der Grundlage der Bestimmung 
des Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO (rechtliche Verpflichtung). Siehe § 6 Abs. 4 E-GovG.

Empfängerin

Bundesanstalt Statistik Österreich als Auftragsverarbeiterin (siehe § 7 Abs. 2 E-GovG)

Dauer der Datenspeicherung

Ersetzte oder inaktive Eintragungen werden unverzüglich gelöscht, sobald diese für die im E-GovG angeführten Zwecke nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Jahren.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

(Österreichische Datenschutzbehörde: Barichgasse 40-42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at)

Kontakt

Verantwortlicher: 
Bundeskanzleramt,
Ballhausplatz 2, 1010 Wien,
Telefon: +43 1 531 15-0
E-Mail: post@bka.gv.at

Weitere Informationen: 
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Bundeskanzleramt Österreich,
Abteilung VII/2 Legistik und Stammzahlenregisterbehörde, E-Government-Strategie sowie EU und Internationales
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: post.szrb@bka.gv.at

Datenschutzbeauftragte des Bundeskanzleramtes:

Bundeskanzleramt Österreich,
Datenschutzbeauftragte
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: datenschutz@bka.gv.at