Verfassungsministerin Edtstadler: Gemeinsame breite Basis für Impfpflicht
Gesetzesentwurf sieht allgemeine Impfpflicht ab 14 Jahren vor
"Vor etwa 3 Wochen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten den Beschluss zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht verkündet. Seither machen sich viele Menschen Gedanken und Sorgen. Heute wollen wir den Entwurf vorstellen, der federführend vom Gesundheitsminister erarbeitet worden ist, der aber auf einer breiten gemeinsamen Basis steht, denn es geht um weit mehr als um eine gesundheitspolitische Maßnahme. Daher ist es so wichtig, dass klar wird, dass wir über die Parteigrenzen hinweg zusammenstehen. Der gemeinsame Schulterschluss basiert darauf, dass auch die Parteivorsitzenden Beate Meinl-Reisinger und Pamela Rendi-Wagner in diesen Prozess mit Expertinnen und Experten eingebunden waren. Ich möchte mich dafür bedanken", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bei einer gemeinsamen Pressekonferenz zur Impfpflicht mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und der NEOS-Vorsitzenden Beate Meinl-Reisinger. Beide Oppositionsparteien unterstützen die geplante Impfpflicht.
Gesetzesentwurf von 4 Parteien sowie Expertinnen und Experten getragen
Der Gesetzesentwurf sei somit von 4 Parteien getragen und das sei keine Selbstverständlichkeit. Man habe in den letzten Wochen unzählige Gespräche geführt, etwa mit Jugend- und Seniorenvertretungen, den Religionsgesellschaften, mit Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe, der Wissenschaft, mit Soziologen und Ökonomen, so die Verfassungsministerin. "Der Tenor all dieser Gespräche war immer ein einhelliger. Wir brauchen eine allgemeine Impfpflicht in Österreich, um aus dieser Pandemie herauszukommen." Es sei daher wichtig, wie diese Impfpflicht aufgestellt und ausgestaltet werde.
Gesetz bietet Möglichkeit der "Tätigen Reue" – Impfpflicht ist zulässig
"Unser Ziel war es immer, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen, mit klaren Ausnahmen und Strafen, um die Bedeutung der Sache zu unterstreichen", sagte Edtstadler. Es werde auch die Möglichkeit geben, sich aus einer Strafe "hinauszuimpfen" – im rechtlichen Jargon als "Tätige Reue" bezeichnet. Das Verfahren sei von den Bundesländern in mittelbarer Bundesverwaltung durchzuführen. Als "essentiell" bezeichnete die Verfassungsministerin, dass das Gesetz letztlich auch vollstreckbar und vollziehbar sei. "Auch aus europäischer Sicht geht klar hervor, dass eine Impfpflicht zulässig sein kann, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Das sagt der Europäische Gerichtshof ganz klar in seiner ständigen Judikatur. Das Ziel muss ein Klares sein: nämlich der Schutz der öffentlichen Gesundheit, um aus der Pandemie rauszukommen", betonte Karoline Edtstadler. Das Mittel müsse ein Wirksames sein, nämlich eine Impfung, die tatsächlich auch wirke, "und das wissen wir in der Zwischenzeit". Darüber hinaus müsse das Gesetz auch verhältnismäßig sein, das bedeute, dass es keine anderen Mittel gebe, um die Pandemie tatsächlich zu beenden. "All das haben wir geprüft, all das ist gegeben und ist uns auch von Verfassungsexpertinnen und -experten bestätigt worden", erklärte Verfassungsministerin Edtstadler.
"Ich sage aber noch einmal ganz deutlich: Es reicht nicht aus, diese Impfpflicht nur rechtlich darzulegen und sich darauf zu beschränken, was rechtlich möglich und zulässig ist. Es geht darum, aufzuzeigen, warum wir uns verpflichtet sehen, dieses letzte Mittel, das wir alle ursprünglich nicht wollten, in Österreich tatsächlich umzusetzen. Wir haben aber die Verpflichtung und Notwendigkeit, die Impfquote nach oben zu bringen, um nicht von Lockdown zu Lockdown zu gehen", so die Ministerin.
Gemeinsame Solidarität, um Freiheit wiederzuerlangen
Noch immer seien weit über eine Million Österreicherinnen und Österreicher nicht geimpft. Das sei zu viel. "Ich möchte daher sagen: Wir brauchen jetzt die Solidarität von allen in diesem Land, damit wir diese große gemeinsame Herausforderung bewältigen können. Und ich sage ganz deutlich: Wir wollen nicht jene bestrafen, die nicht geimpft sind. Wir wollen sie abholen, wir wollen sie von dieser Impfung überzeugen und wir wollen, dass sie sich mit allen gemeinsam solidarisch zeigen, damit wir unsere Freiheit wiedererlangen können. Aber um diese Freiheit leben zu können, sehen wir keinen anderen Weg als die Impfung." Man wolle nicht hilflos und ohnmächtig gegenüber dem Virus sein.
Die Verfassungsministerin äußerte sich auch zum Thema Totimpfstoff: "Ich weiß, dass viele von Ihnen auf den sogenannten Totimpfstoff warten. Wir hoffen, dass es in naher Zukunft, noch vor Inkrafttreten der Impfpflicht, eine Zulassung dafür gibt. Möglicherweise ist das für viele von Ihnen auch etwas, wo sie sich dann anhalten können, und was dann einen Ausblick für uns alle gibt."
Gemeinsamer Feind ist das Virus
Karoline Edtstadler appellierte einmal mehr an die Ungeimpften, sich bei Expertinnen und Experten zu informieren und das Gespräch zu suchen. "Ich möchte auch alle Geimpften bitten, denen es vielleicht leichtgefallen ist, sich impfen zu lassen, auf diejenigen zuzugehen, denen es nicht so leichtfällt, diesen Schritt zu setzen. Gehen Sie auf Andersdenkende zu, versuchen Sie, sie zu überzeugen. Versuchen Sie, sie auch zu verstehen, nehmen wir ihnen gemeinsam ihre Ängste und Sorgen."
Abschließend betonte die Verfassungsministerin: "Wir haben nur ein Österreich. Wir sind eine Gesellschaft und wir wollen alle gemeinsam unsere Freiheiten wieder leben. Es gibt einen Feind: Das ist der gemeinsame Feind, das Virus. Lassen Sie uns gemeinsam voranschreiten und unsere Freiheiten wieder leben."
Bilder von der Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.