Frauenministerin Raab: "Regierung schützt schwangere Frauen in körpernahen Berufen"
Anspruch auf Freistellung für schwangere Angestellte ab Mitte Dezember möglich
Frauenministerin Susanne Raab begrüßt den von Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher heute präsentierten Freistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen. "Der Schutz von Schwangeren ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen – insbesondere auch während der Corona-Pandemie. Daher setzen wir weitere Vorsichtsmaßnahmen und werden den Anspruch auf Freistellung für schwangere Angestellte in körpernahen Berufen ermöglichen", betont Raab.
Diese Regelung wird laut der Ministerin etwa 4.500 Schwangere in körpernahen Berufen zugutekommen und ab Mitte Dezember greifen. Raab: "Damit schützen wir schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre ungeborenen Kinder überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann." Denn der Freistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen soll überall dort in Anspruch genommen werden können, wo ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist und keine anderen Schutzmaßnahmen getroffen werden können oder Homeoffice nicht möglich ist. Das umfasst etwa Kindergartenpädagoginnen, Physiotherapeutinnen, Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Masseurinnen sowie Piercerinnen und Tätowiererinnen. Die Regelung soll für Arbeitnehmerinnen, Bundesbedienstete, Landarbeiterinnen und freie Dienstnehmerinnen gelten.
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