Was bringt uns die EU? Ein sicheres Europa!
Für ein geschütztes, grenzenloses und versorgungssicheres Europa!
Künstliche Intelligenz, aber sicher. Darauf verständigte sich am 8. Dezember 2023 die EU mit dem sogenannten und weltweit bahnbrechenden "AI-Act". Der "AI-Act" wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Publikation in Kraft. Angewandt wird die Verordnung ab 2. August 2024, einzelne Kapitel der Verordnung gelten erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das Gesetz zur künstlichen Intelligenz (KI) ist das erste staatenübergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern. Der "AI-Act" macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI, stärkt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Grundrechte.
Sicheres Online-Shopping. Der digitale europäische Binnenmarkt macht Online-Shopping einfach, sicher und transparent. Er schafft Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz auf höchstem Niveau. Ihre Vorteile beim digitalen Einkauf in der EU:
- Grenzenloses Shopping: EU-Regeln ermöglichen müheloses Bestellen aus jedem EU-Land – Schluss mit Geoblocking!
- Transparente Preise: Keine versteckten Gebühren! Onlinehändlerinnen und -händler liefern klare Infos über Gesamtpreise inklusive Steuern und weiterer Kosten von Anfang an.
- Rückgaberecht und Rücktrittsoption: 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Bei nicht gelieferter Ware innerhalb der vereinbarten Zeit: Rücktritt und Rückerstattung.
- 2 Jahre Gewährleistung: EU-weit gilt eine mindestens zweijährige Gewährleistungsfrist. Verkäuferinnen und Verkäufer reparieren, ersetzen oder erstatten defekte Produkte.
- Second-Hand-Schutz: Auch gebrauchte Produkte von offiziellen EU-Händlerinnen und -Händlern haben Gewährleistung. Privatverkäufe ausgenommen.
Arztbesuche auf Reisen? Die EU macht es einfach! Während des Urlaubs krank zu werden, ist noch unangenehmer als es ohnedies schon ist. Zumindest hilft aber die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – zu finden auf der Rückseite der e-card. Mit ihr genießen wir in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich jede notwendige medizinische Behandlung, die nicht bis zur Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt aufgeschoben werden kann, zu denselben Kosten und Bedingungen wie die Versicherten des jeweiligen Landes.
Mehr als 235 Millionen Europäerinnen und Europäer, mehr als die Hälfte der EU-Bevölkerung, nutzen bereits die kostenlose EKVK, um die EU noch ein Stück unbeschwerter zu entdecken.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (Europäische Kommission)
"rescEU" – das EU-Programm, das Leben rettet. In Zeiten zunehmender Naturkatastrophen und Krisen spielt diese Initiative eine entscheidende Rolle. "rescEU" stärkt die europäische Solidarität und ermöglicht eine schnellere, effizientere Reaktion auf Notfälle wie Stürme, Fluten, Waldbrände oder Erdbeben, die vor geographischen Grenzen nicht haltmachen.
Das Herzstück von "rescEU" ist eine strategische Reserve an Ressourcen wie Löschflugzeugen, medizinischem Equipment und Einsatzteams. Dies ermöglicht im Katastrophenfall eine blitzschnelle Reaktion, ohne ausschließlich auf nationale Ressourcen angewiesen zu sein. Die "rescEU"-Reserve für die Brandbekämpfung umfasst 2024 beispielsweise insgesamt 26 Flugzeuge und 4 Hubschrauber aus 10 EU-Mitgliedstaaten sowie 556 Feuerwehrleute aus 12 EU-Mitgliedstaaten – darunter 26 aus Österreich.
Im WWW miteinander kommunizieren, einkaufen, Lebensmittel bestellen, Informationen finden, Filme sehen und Musik hören – digitale Dienste beeinflussen und erleichtern unser Leben auf vielfältige Weise. Sie bringen aber auch Herausforderungen mit sich.
Seit 17. Februar 2024 gilt die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste ("Digital Services Act", kurz DSA) in der EU für alle Plattformen. Zu den Hauptzielen des DSA zählt die Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste geschützt werden. Mit dem DSA unterliegen "digitale Dienste" – das sind Websites, Online-Marktplätze und Social Media, aber auch App-Stores oder Online-Reiseplattformen und -Suchmaschinen – strengeren Verpflichtungen. Auf diese Weise sollen rechtswidrige Inhalte – etwa der Handel und Austausch von illegalen Waren und Dienstleistungen im Internet oder die rechtswidrige Weitergabe privater Bilder ohne Zustimmung – künftig rascher gemeldet und gelöscht werden können. Darüber hinaus sollen "Hass im Netz", Cyber-Mobbing, Gefährdungen Minderjähriger und Desinformation gezielter bekämpft werden.
Während der Banken- und Finanzkrise vor rund 15 Jahren mussten – unter dem Stichwort "too big to fail" – namhafte Geldinstitute in der EU mit Steuergeldern gerettet werden, um die Finanzstabilität zu bewahren. Damit sich dieses Szenario nicht wiederholt, wurde im Jahr 2014 die Bankenunion geschaffen. Sie schützt Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht und – im Krisenfall – Bankenabwicklung sowie eine europäische Richtlinie über Einlagensicherung ("Deposit Guarantee Scheme Directive", kurz DGSD). Ziel der Einlagensicherungssysteme ist es, im Krisenfall das Vertrauen in das Bankensystem zu erhalten und einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden.
Mit der EU-Richtlinie wird in jedem EU-Mitgliedstaat durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass Ersparnisse bis zu einer Deckungssumme von maximal 100.000 Euro pro Kundin und Kunde pro Bank gesichert sind. Der Schutz kann sich für einen bestimmten Zeitraum auf bis zu 500.000 Euro erhöhen, und zwar für Einlagen, die für die Lebensführung der Einlegerin und des Einlegers von besonderer Bedeutung sind. Im Falle einer Bankinsolvenz sollen Kontoinhaberinnen und -inhaber ihre Einlagen innerhalb von 7 Tagen zurückerhalten. Banken müssen ihre Kundinnen und Kunden zudem darüber informieren, wie die Einlagen geschützt sind.
Schluss mit dem Kabelsalat! Genau das wird der einheitliche USB-C Standard für Ladegeräte bringen. Ab Ende 2024 – in Österreich ab 28. Dezember 2024 – müssen Handys und zahlreiche andere Elektrogeräte in der EU über eine einheitliche Ladebuchse verfügen – darauf haben sich die Verhandlungsteams des Rates und des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2022 geeinigt. Demzufolge wird USB-C die Standard-Ladebuchse für Smartphones (Handheld-Mobiltelefone) und weitere Geräte wie etwa Tablets, Digitalkameras, Videospielkonsolen, Kopfhörer, Headsets und tragbare Lautsprecher. Auch Laptops, E-Reader, Tastaturen und Computer-Mäuse sowie tragbare Navigationssysteme (Navis), Smartwatches und elektronisches Spielzeug sind in die neue Regelung einbezogen – vorausgesetzt, die Geräte sind groß genug für einen entsprechenden USB-C-Ladeanschluss. Für Laptops gilt eine längere Übergangsfrist bis 2026; in Österreich gilt diese Regelung ab 28. April 2026. Künftig soll es auch möglich sein, Gerät und Ladegerät sowie Ladekabel separat zu kaufen.
Der einheitliche Ladeanschluss soll den Konsumentinnen und Konsumenten künftig Zeit und Geld sparen – und ist zudem auch ein Beitrag für die Reduktion von Elektroschrott: Denn laut Angaben der Europäischen Kommission fallen etwa 11.000 Tonnen Abfall pro Jahr durch entsorgte und nicht benutzte Ladekabel an.
Die Umwelt schonen, Kosten sparen, Abläufe verbessern. Das sind die Zielsetzungen der Neustrukturierung des europäischen Luftraums durch die 2004 ins Leben gerufene Initiative "Single European Sky" (SES, oder "Einheitlicher europäischer Luftraum"). Nach und nach soll der "Fleckerlteppich" nationaler Flugsicherungssysteme einem einheitlichen System weichen. Mit einem effizienteren sowie klimafreundlicheren gemeinsamen Luftraummanagement in Europa soll auch die Pünktlichkeit und Sicherheit der Flugsicherungssysteme verbessert werden. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) zum europäischen Netzwerkmanager ernannt. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger: Eurocontrol setzt kurzfristige Maßnahmen, um Staus und Verzögerungen im Flugverkehr insbesondere in Hauptreisezeiten entgegen zu wirken.
Soziales Engagement durch junge Menschen – europaweit. Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) ist eine Initiative der Europäischen Union, die jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit bietet, sich freiwillig zu engagieren und praktische Erfahrungen in ganz Europa zu sammeln. Durch den Einsatz in verschiedenen Projekten im In- und Ausland konnten seit 2017 bereits über 24.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 31 Programmländern und 23 Partnerländern einen positiven Beitrag zu einer offenen, toleranten und inklusiven Gesellschaft leisten. Im Rahmen des ESK können junge Menschen ihre eigenen Projekte, die auf 2 Wochen bis 12 Monate befristet sind und auf gemeinschaftliche Herausforderungen ausgerichtet sein sollen, entwickeln und durchführen. Nach der Registrierung über das ESK-Portal können Interessierte über ihr persönliches Dashboard zu ausgeschriebenen Angeboten, Projekteinreichungen oder Freiwilligentätigkeiten gelangen. In Österreich wird das ESK von der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) umgesetzt.
Zahlreiche Solidaritätsprojekte werden in Österreich umgesetzt: Beim Projekt "Genießbar" setzen sich beispielsweise junge Menschen in Oberösterreich mit dem Thema Lebensmittelverschwendung auseinander. Die Freiwilligentätigkeit kann aber auch über nationale Grenzen hinausgehen – wie beim Projekt ENIL: Junge Menschen unterstützen im Rahmen eines Freiwilligeneinsatzes europaweit Menschen mit Behinderungen dabei, selbstbestimmt zu leben.
Mehr Transparenz und Mitbestimmung bei personenbezogenen Daten. Persönliche Daten wie Angaben zum Alter und Wohnort oder Telefonnummern werden laufend gesammelt und verarbeitet. Doch wer schützt unsere Daten vor Missbrauch oder unbefugtem Weiterleiten? Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt seit Mai 2018 den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen zu stärken und gleichzeitig die Datenverarbeitung durch Organisationen transparenter und verantwortungsvoller zu gestalten. Indem sie klare Richtlinien für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten festlegt, gibt sie den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern mehr Einfluss darüber, wie ihre Informationen genutzt werden. Die EU-Verordnung fordert auch eine höhere Transparenz von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich ihrer Datenschutzpraktiken ein: Sie müssen unter anderem klare und verständliche Datenschutzerklärungen bereitstellen, in denen sie erläutern, welche Daten gesammelt, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. Dies ermöglicht es den Nutzerinnen und Nutzern, informierte Entscheidungen über die Weitergabe ihrer Daten zu treffen. Individuelle Beschwerden wegen Datenschutzverletzungen können bei den nationalen Datenschutzbehörden eingereicht werden. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde (DSB).
Reisen durch Europa – ohne Hindernisse. Der Europäische Reisepass ermöglicht das problemlose Reisen innerhalb des Schengenraums, in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Der Europäische Reisepass wird von jedem Mitgliedstaat der EU an die Unionsbürgerinnen und -bürger ausgestellt. Dies bedeutet, dass Reisende ohne zeitraubende Passkontrollen zwischen den teilnehmenden Ländern reisen können. Dies erleichtert nicht nur den Tourismus, sondern auch geschäftliche Aktivitäten und den kulturellen Austausch innerhalb Europas sowie darüber hinaus. Des Weiteren bietet der Europäische Reisepass den EU-Bürgerinnen und -Bürgern Schutz im Ausland durch die konsularische Unterstützung der jeweiligen EU-Botschaften und -Konsulate. Bei Notfällen, Passverlust oder unvorhergesehenen Ereignissen stehen den Reisenden damit umfassende Hilfe und Beratung zur Verfügung.
Was ist wahr, was ist falsch? Gerade vor Wahlen ist die Gefahr, auf "Fake News" zu stoßen, groß. Gezielte Desinformation oder Verschwörungsmythen verbreiten sich vor allem im Internet rasant und haben das Potential, die Gesellschaft zu spalten und die Demokratie zu gefährden. Dem Kampf gegen Fehlinformation hat sich das "German-Austrian Digital Media Observatory" (GADMO) verschrieben – der größte Zusammenschluss von Faktencheck-Organisationen und Forschungsteams gegen Desinformation in Österreich und Deutschland – gefördert von der EU. Das GADMO-Team beobachtet und erforscht Desinformationskampagnen, überprüft Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt, analysiert ihre Verbreitung, beobachtet Gegenmaßnahmen großer Technologiekonzerne und arbeitet so aktiv an der Verbesserung der Medienkompetenz der Internetnutzerinnen und Internetnutzer mit. Auf der Website von GADMO lassen sich die Rechercheergebnisse jederzeit abrufen.
Bei GADMO arbeiten mit der Austria Presse Agentur (APA), der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der Agence France-Presse (AFP) und dem unabhängigen Recherche-Netzwerk CORRECTIV erstmals die führenden Faktencheck-Organisationen in Österreich und Deutschland zusammen und kooperieren mit internationalen Forschungsteams, Instituten sowie Universitäten auf diesem Gebiet.
Die EU stellt dem Projekt GADMO bis 2025 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Eine Telefonnummer für alle Notlagen – in der gesamten EU und darüber hinaus. Der Europäische Notruf 112 ist eine lebenswichtige Nummer, die in der gesamten EU sowie in vielen anderen Ländern rund um die Uhr kostenlos erreichbar ist. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten ist der Europäische Notruf in weiteren europäischen Ländern verfügbar, wie beispielsweise im Vereinigten Königreich, in Liechtenstein und der Schweiz. Doch auch auf anderen Kontinenten kann man im Notfall unter der Nummer 112 Hilfe rufen, beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Costa Rica oder Südafrika. In Österreich ist es seit dem Jahr 1993 möglich, neben den bekannten Notrufnummern 122 (Feuerwehr), 133 (Polizei) und 144 (Rettung) auch über den europäischen Notruf 112 Unterstützung anzufordern. Zudem bietet der Europäische Notruf 112 Unterstützung in mehreren Sprachen, neben der jeweiligen Landessprache zumeist auch auf Englisch und Französisch. Selbst bei gesperrten Mobiltelefonen, ohne Netzvertrag, SIM-Karte, PIN oder Guthaben ist die Nummer 112 erreichbar – und das natürlich gebührenfrei.
Flug verspätet. Wer zahlt den Schaden? Das regeln seit dem 1. Jänner 2021 die EU-Vorschriften über Fluggastrechte, sofern sich der Startflughafen innerhalb der EU befindet oder der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU geht und von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird.
Bei Flugverspätungen haben Passagierinnen und Passagiere Anspruch auf unterschiedliche Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft, abhängig von der Dauer der Verzögerung und der Flugstrecke. Ab 3 Stunden verspäteter Ankunft am Zielflughafen besteht Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Fällt ein Flug komplett aus, müssen Fluggesellschaften alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten oder die Ticketkosten rückerstatten (ebenfalls zwischen 250 und 600 Euro), sofern die Fluggäste nicht mindestens 2 Wochen vor Abflug darüber informiert wurden. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Länge der Flugstrecke. Detaillierte Informationen dazu und zu weiteren Betreuungspflichten, wie Mahlzeiten, Übernahme von Nächtigungskosten, kostenlosen Telefonaten, etc., hält unter anderem die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) bereit.
Gemeinsam gegen Finanzkriminalität. Die EU hat bereits vor über 30 Jahren strenge Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Diese Regulierungen zielen darauf ab, Finanzströme transparenter zu machen und kriminelle Aktivitäten konsequenter zu bekämpfen. Durch strengere Überwachung und Meldepflichten für Finanzinstitute und Unternehmen werden illegale Praktiken erschwert. Aufgrund technologischer Innovationen – Stichwort virtuelle oder Krypto-Währungen – und des globalen Charakters terroristischer Organisationen werden die Vorschriften immer wieder an neue Herausforderungen angepasst. Ziel ist es auch, Lücken oder "Schlupflöcher" im System zu schließen.
Anfang 2024 konnten EU-Parlament und Rat der EU eine politische Einigung über eine strengere Verordnung erzielen. Einige Eckpunkte: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen werden dazu verpflichtet, Angaben über ihre Kundinnen und Kunden zu überprüfen und den Meldestellen jegliche Verdachtsfälle zu melden. Für Barzahlungen gilt eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro, um Kriminellen die Geldwäsche zu erschweren. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Vertrauen in den Finanzsektor zu stärken und die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger vor finanziellen Risiken und terroristischen Bedrohungen besser zu schützen.
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU
Weltweit bestmöglicher Schutz durch konsularischen Beistand ohne Grenzen. Das ist für Sie als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gesichert. Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der Europäischen Union in einer Notlage befinden und Österreich über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort verfügt, können Sie sich als österreichische Staatsbürgerin und österreichischer Staatsbürger an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union vor Ort wenden.
Dort können Sie den Beistand und konsularischen Schutz eines anderen EU-Mitgliedstaats ("Konsularischer Schutz für EU-Bürgerinnen und –Bürger") unter denselben Voraussetzungen wie dessen eigene Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen – beispielsweise bei einer Festnahme oder Inhaftierung, schweren Unfällen, einer schweren Krankheit oder einem Todesfall, Naturkatastrophen oder politischen Unruhen sowie dem Verlust von Reisepässen oder -dokumenten.
Größter Schutz für die Kleinsten. Das sollen neue Regelungen im Bereich der Produktsicherheit von Kinderspielzeug bewirken. Dadurch sollen sich die Zahl von unsicherem Spielzeug auf dem Unionsmarkt verringern und Kinder besser vor spielzeugbezogenen Risiken geschützt werden. Bevor ein Spielzeug auf den Markt gebracht wird, müssen die Hersteller eine umfangreiche Sicherheitsbewertung durchführen.
Obwohl der EU-Markt zu den sichersten der Welt gehört, gelangen immer noch gefährliche Spielgeräte in die Hände der meist sehr jungen Verbraucherinnen und Verbraucher: Laut dem EU-Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, dem "EU Safety Gate", war Spielzeug mit 13 Prozent aller Meldungen im Jahr 2023 die am zweithäufigsten gemeldete Produktkategorie – nach Kosmetika mit 32 Prozent und vor Kraftfahrzeugen mit 12 Prozent.
Daher hat die EU neue Vorschriften auf den Weg gebracht, die auch neue Entwicklungen wie digitales Spielzeug oder Online-Shopping berücksichtigen. Die bestehende Richtlinie soll in eine direkt anwendbare Verordnung umgewandelt werden. Vorgeschlagen wird eine Erweiterung des bestehenden Verbots krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Substanzen auf Chemikalien, die für Kinder besonders schädlich sind, wie etwa Stoffe mit endokriner Wirkung oder Chemikalien, die das Atmungssystem beeinträchtigen.
Spielzeug in der EU soll künftig zudem mit einem digitalen Produktpass versehen sein, der die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften detailliert darlegt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfacheren Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen erhalten. Spielzeug mit digitalen Funktionen muss künftig verstärkte Sicherheits- und Datenschutzstandards einhalten.
Mit Einigkeit zu mehr Sicherheit: GASP – die Antwort der EU auf globale Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Lage im Nahen Osten, globale Migrationsbewegungen, der Aufstieg neuer Mächte, internationale Konkurrenz in Wirtschaftsfragen: In einer Welt der Konflikte ist es für die Staaten in Europa von Vorteil, ihre Außen- und Sicherheitspolitiken zu bündeln, um so gemeinsam ihre Interessen wirksam einbringen zu können. Diese wichtige Rolle übernimmt in der EU die GASP – die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Sie wurde durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Jahr 1993 mit dem Ziel geschaffen, den Frieden in Europa zu erhalten, die internationale Sicherheit zu stärken und internationale Zusammenarbeit zu fördern. Dazu will die GASP die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten weiterentwickeln und festigen. Über die GASP reagiert die EU gemeinsam auf globale Herausforderungen wie Terrorismus, Cyberangriffe, organisiertes Verbrechen und humanitäre Krisen. Durch eine koordinierte Herangehensweise können die 27 EU-Mitgliedstaaten effektiver mit diesen Bedrohungen umgehen und gemeinsame Lösungen finden.
Insgesamt trägt die GASP dazu bei, die Interessen und Werte der EU zu fördern und die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Durch eine untereinander abgestimmte Außenpolitik kann die EU auf der internationalen Bühne stärker agieren und zur Lösung globaler Probleme beitragen, als es selbst die großen Mitgliedsstaaten alleine könnten.
Einfacher verreisen mit Tieren. Das ermöglicht der EU-Heimtierausweis (auf Englisch: "Pet-Passport") . Mit Hund oder Katze auf Urlaub zu fahren, ist oft mühsam und verlangt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine veterinärbehördliche Bescheinigung. Dafür sorgt der EU-Heimtierausweis, der eine Beschreibung und Angaben zum Haustier, den Mikrochip- oder Tätowierungscode, einen Nachweis über die Tollwutimpfung und die Kontaktdaten der Besitzerin oder des Besitzers sowie der den Ausweis ausstellenden Tierärztin oder des Tierarztes enthält. Er ist europaweit einheitlich sowie fälschungssicher und bei allen freiberuflich tätigen Tierärztinnen beziehungsweise Tierärzten, die ihren Berufssitz in Österreich haben, und bei der Veterinärmedizinischen Universität Wien erhältlich. Und er gilt im Übrigen auch für Frettchen.
Strafverfolgung über Österreichs Grenzen hinweg? Seit inzwischen 20 Jahren gibt es in der EU nun schon den Europäischen Haftbefehl (EuHB). Die Justizbehörden der EU-Mitgliedsstaaten nutzen ihn, um gesuchte Personen in einem anderen Land der Union festnehmen zu lassen und um die Übergabe zwecks Strafverfolgung, Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme zu ersuchen. Der Europäische Haftbefehl regelt auch klar die Rechte und Pflichten, sowohl der Behörden, als auch der gesuchten Personen. So muss ein Land, das eine per EuHB gesuchte Person festgenommen hat, innerhalb von 60 Tagen entscheiden, ob der Haftbefehl vollstreckt wird. Die Festgenommenen müssen schriftlich in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Rechte informiert werden. Diese beinhalten zum Beispiel das Recht, im Fall der Verhängung der Übergabehaft durch eine Verteidigerin oder einen Verteidiger vertreten zu werden. Mit der Einführung des europäischen Haftbefehls hat sich sowohl die Dauer der Verfahren, als auch die Dauer der Haft deutlich verkürzt.
Innerhalb der EU wurden 2022 13.335 Europäische Haftbefehle ausgestellt und 4.540 Haftbefehle vollstreckt. Die Daten dazu sind jedoch nicht vollständig und liegen nicht aus allen Ländern vor.
Schneller, flexibler und handlungsfähiger. Mit dem "Strategischen Kompass" haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame strategischen Ziele der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bis 2030 verpflichtet. Hierzu zählt der Aufbau einer "EU-Schnelleingreifkapazität" von bis zu 5.000 Einsatzkräften sowie spezialisierter Teams und Instrumentarien gegen hybride Bedrohungen und Cyber-Angriffe. Zusätzlich haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer – auch rechtlichen – Möglichkeiten dazu verpflichtet, ihre Verteidigungsausgaben deutlich zu erhöhen und ihre Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten und strategischen Partnern wie den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Kanada, Norwegen, dem Vereinigten Königreich, Japan und anderen Ländern zu verstärken.
- Schneller, flexibler und handlungsfähiger: "Strategischer Kompass" als Richtschnur für die künftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU
- Ein Strategischer Kompass für mehr Sicherheit und Verteidigung der EU im nächsten Jahrzehnt (consilium.europa.eu)
- Ein Strategischer Kompass für die EU (consilium.europa.eu)