Was bringt uns die EU? Ein freies Europa!
Für ein demokratisches, gleichberechtigtes und tolerantes Europa!
14.400 Unterstützungserklärungen. Dies braucht es in Österreich seit 16. Juli 2024, um einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) zum Erfolg zu verhelfen. Zugegeben, keine leichte Übung, aber insgesamt haben die bislang 116 registrierten Initiativen EU-weit Unterschriften gesammelt, 9 laufen gerade. 10 wurden erfolgreich abgeschlossen und von der Europäischen Kommission beantwortet. Mit einer EBI können seit 2012 alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die konkrete Vorschläge zur Verbesserung der EU haben, die Kommission auffordern, Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzuschlagen. Schließen Sie sich mit Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten zusammen und sammeln Sie Unterschriften für Ihr Anliegen. Wenn Sie in der gesamten EU genügend Stimmen für Ihren Vorschlag erhalten, können Sie diesen mit der Europäischen Kommission erörtern. Außerdem dürfen Sie bei einer Anhörung im Europäischen Parlament teilnehmen, bevor die Kommission über das weitere Vorgehen entscheidet. Dem Organisationsteam einer Bürgerinitiative müssen mindestens 7 Unionsbürgerinnen beziehungsweise -bürger aus mindestens 7 verschiedenen Mitgliedstaaten angehören. Diese haben ein Jahr Zeit, um die Unterschriften von einer Million Menschen aus mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten zu sammeln.
Mehr persönliche Flexibilität, Mobilität und Lebensqualität durch den Europäischen Behindertenausweis (Englisch: "European Disability Card"). Nach Schätzungen des Statistischen Amts "Eurostat" ist jeder 4. Erwachsene in der EU mit einer Form von Behinderung konfrontiert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten wollen dafür sorgen, dass all diese Menschen ihre Rechte wahrnehmen, uneingeschränkt und barrierefrei an der Gesellschaft teilhaben sowie diskriminierungsfrei leben können. Vor allem auf Reisen stoßen sie jedoch häufig auf strukturelle Hindernisse und systemische Ungleichheiten, die ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern oder einschränken. Daher möchte die EU einen Europäischen Behindertenausweises einführen, der in der gesamten EU als Nachweis des Behindertenstatus dienen und den gleichberechtigten Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen, wie ermäßigten Tarifen oder freiem Eintritt, vorrangigem Zugang, Assistenzkräften und reservierten Parkplätzen gewährleisten wird. Das soll vor allem für Kultur- und Freizeitveranstaltungen, aber auch Sport- und Strandeinrichtungen sowie Verkehrsdienstleistungen gelten. Darauf haben sich der Rat der EU und das Europäische Parlament im Februar 2024 geeinigt. Nach dem formalen Beschluss haben die Mitgliedsstaaten 3,5 Jahre Zeit bis zur Ausgabe der Ausweise. Spätestens 2028 sollte der einheitliche Ausweis für rund 100 betroffene Millionen Menschen in Europa also Realität sein.
Die EU scheint kompliziert. Stimmt: Um die komplexen Vorgänge verständlicher zu machen, gibt es in der Wiener Rotenturmstraße seit Mai 2023 die interaktive Dauerausstellung "Erlebnis Europa". Dort können Bürgerinnen und Bürger erleben, wie die europäische Demokratie funktioniert und welche Auswirkungen sie auf unser tägliches Leben hat. Besucherinnen und Besucher lernen multimedial die Arbeit des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates kennen. Mittels Rollenspiel können Gruppen Gesetze diskutieren und entdecken, wie Entscheidungen in der EU fallen. "Erlebnis Europa" gibt es neben Wien auch in weiteren Hauptstädten der EU, von Helsinki bis Rom, von Paris bis Ljubljana und macht die EU auf unterhaltsame Art leichter verständlich.
Der Eintritt ist frei! Die Ausstellung ist von Montag bis Sonntag zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet.
Die Grundrechte und Werte der EU. Sie bilden das Fundament für das demokratische Zusammenleben in Europa. Denn die EU ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft – sie versteht sich als eine Gemeinschaft, die auf Grundprinzipien und Rechten basiert.
Im Vertrag von Lissabon und der Charta der Grundrechte der EU, die 2009 in Kraft getreten sind, sind die folgenden 6 Werte verankert: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger verankert. Zu ihnen zählen beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten, aber auch das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen. Durch die Gewährleistung dieser Rechte fördert die EU ein offenes und tolerantes Umfeld, das Vielfalt und Inklusion zu einer zentralen Priorität macht.
Somit tragen die Grundrechte maßgeblich zu Wohlstand, Stabilität und Zusammenhalt in der Europäischen Union bei. Und diese haben Vorbildwirkung: Die EU hat mit der Charta der Grundrechte einen der modernsten Grundrechtskataloge weltweit geschaffen.
"Ihre Meinung zählt". Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Landes genießen Sie die Unionsbürgerschaft und haben damit das Recht, aktiv am politischen Leben der EU teilzunehmen. Mit der Plattform "Ihre Meinung zählt – Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen" ist diese Teilhabe allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern möglich. Auf dem zentralen Portal können sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger zu den Initiativen der Europäischen Kommission äußern und somit zu Entscheidungsprozessen beitragen. Mit Stand Ende Juli 2024 erbittet die EU-Kommission etwa für eine mögliche Verordnung zur Nutzung von Mietwagen im Ausland um die Meinung der Unionsbürgerinnen und -bürger. Und Mitreden ist ganz einfach: Bei der jeweiligen Konsultation wird ein Profil mit der persönlichen E-Mail-Adresse einrichten und Passwort vergeben; man kann sich auch mit dem bereits bestehenden Profil anmelden und teilnehmen. Selbstverständlich hält die EU-Kommission zu jedem Vorhaben auch umfassende Informationen bereit.
Mehr Transparenz in politischer Werbung. Angepasste Regeln für Transparenz und das "Targeting" politischer Werbung sollen der Informationsmanipulation und der ausländischen Einflussnahme auf Wahlen entgegenwirken. Die entsprechende EU-Verordnung über die Transparenz politischer Werbung trat am 9. April 2024 in Kraft. Nach den neuen Vorschriften soll politische Werbung klar gekennzeichnet werden. Für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Medienschaffende muss eindeutig erkenntlich sein, warum sie angesprochen werden, wer die Werbung finanziert hat und auf welche Wahlen sich die Werbung bezieht. Um die Meinungsfreiheit zu schützen, betreffen die geschaffenenTransparenzregeln weder den Inhalt politischer Anzeigen noch die Regeln für die Durchführung und Finanzierung politischer Kampagnen. Auch persönliche Ansichten, politische Meinungen und Mitteilungen über die Organisation und Teilnahme an Wahlen sind nicht von der Regelung betroffen.
Freiheit durch Information. Das am 7. Mai 2024 in Kraft getretene und in vollem Umfang ab 8. August 2025 gültige Europäische Medienfreiheitsgesetz fördert die Unabhängigkeit und Freiheit der Medien innerhalb der EU. Es stärkt die Integrität der Medien, indem es unter anderem die redaktionelle Unabhängigkeit schützt, die journalistische Tätigkeit über Binnengrenzen hinweg erleichtert und willkürliche Eingriffe unter anderem durch Regierungen oder große Online-Plattformen hintanhält. Zudem fördert es – durch die Offenlegung von Medieneigentum, finanzieller Unterstützung und politischer Werbung – Transparenz und den Zugang zu Informationen. Das Gesetz ist ein Meilenstein für demokratische Werte, die Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit und trägt maßgeblich zur Medienpluralität in der EU bei.