Hintergrund zur IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus
Die IHRA-Arbeitsdefinition (Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance) basiert auf einer 2005 ausgearbeiteten Definition des European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia, der heutigen Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).
Seit 2005 wird diese Definition von der European Parliament Working Group on Antisemitism, der Interparliamentary Coalition for Combating Antisemitism, dem Außenministerium der USA, der britischen Polizei und einigen NGOs als Arbeitsdefinition verwendet.
Seit der Annahme der IHRA-Arbeitsdefinition durch das IHRA-Plenum am 26. Mai 2016 haben die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zunehmend von der Definition Gebrauch gemacht.
Die Europäische Kommission verwendet sie seit Januar 2017 und das Europäische Parlament übernahm die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus am 1. Juni 2017 mit seiner Entschließung zur Bekämpfung von Antisemitismus.
Am 6. Dezember 2018 verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten einstimmig die Erklärung des Rates zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Entwicklung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts für einen besseren Schutz jüdischer Gemeinden und Einrichtungen in Europa, in der der Rat "die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, [aufruft], die von der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken verwendete nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus als nützliche Orientierungshilfe in der allgemeinen und beruflichen Bildung" zu übernehmen und "auch für die Strafverfolgungsbehörden in ihren Bemühungen um eine effizientere und effektivere Ermittlung und Untersuchung antisemitischer Angriffe zu empfehlen."
Der Aufruf an die EU-Mitgliedstaaten, die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus zu verwenden, wurde in der "Erklärung des Rates zur durchgängigen Berücksichtigung der Bekämpfung von Antisemitismus in allen Politikbereichen", die unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 2. Dezember 2020 verabschiedet wurde, bekräftigt.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat damit begonnen, für ihre jährlichen Berichte zu Antisemitismus – Überblick über die verfügbaren Daten in der Europäischen Union – Informationen von EU-Mitgliedstaaten darüber zu sammeln, wie nationale, regionale und kommunale Behörden die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus anwenden oder anzuwenden beabsichtigen.
Österreich hat die IHRA-Definition mit einem Beschluss des Ministerrates im April 2017 angenommen.