Wie kann ich auf Antisemitismus im Internet reagieren?

Die effektive Bekämpfung von Antisemitismus im Internet erfordert ein Zusammenspiel verschiedener Ansätze, in deren Fokus insbesondere die Meldung und Sperrung von Hassbeiträgen sowie Gegenrede stehen.

Du hast insbesondere folgende Handlungsmöglichkeiten, um wirksam auf antisemitische Vorfälle im Internet zu reagieren:

1. Dokumentieren

Erstelle zuerst einen Screenshot oder ein Foto des Hassbeitrages (auf dem auch das aktuelle Datum erkennbar ist) und speichere den Link zum Hassbeitrag ab. Dies dient der Beweissicherung für den Fall, dass der Beitrag später gelöscht wird, und erleichtert die Übermittlung an eine Melde- und Beratungsstelle.

2. Melden

  • beim betreffenden Diensteanbieter: Die meisten Online-Plattformen haben entsprechende Meldeverfahren eingerichtet, die es ermöglichen, hasserfüllte Beiträge und Accounts über einen Meldebutton direkt beim entsprechenden Hassbeitrag auf der Plattform zu melden. Damit kannst du im besten Fall bewirken, dass der Beitrag von der Plattform gelöscht oder der Account gesperrt wird, wenn er gegen die Gemeinschaftsstandards der Plattform oder das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) verstößt.
  • bei einer Meldestelle: Jeder antisemitische Vorfall im Internet kann auch bei einer Melde- und Beratungsstelle gemeldet werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Beitrag nicht direkt auf der Plattform gemeldet werden kann, wenn der Wunsch nach Unterstützung oder rechtlicher Beratung besteht oder die systematische Dokumentation antisemitischer Vorfälle im Internet unterstützt werden soll. Schicke der Meldestelle dafür den angefertigten Screenshot sowie den Link zum Hassbeitrag zu. Ist der Vorfall strafrechtlich relevant, kann er von der Meldestelle an die Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

3. Anzeigen

Antisemitische Hasspostings im Internet können verschiedene Straftatbestände erfüllen. Neben Tatbeständen des Verbotsgesetzes kommen unter anderem Verhetzung (§ 283 StGB), Beleidigung (§§ 115 iVm 117 Abs. 3 StGB) und Herabwürdigung fremder Symbole (§ 317 StGB) in Betracht.

Antisemitismus im Internet – mögliche rechtliche Konsequenzen

In diesen Fällen kannst du auch Strafanzeige bei jeder Polizeidienstelle oder Staatsanwaltschaft erstatten.

4. Gegenreden (Gegennarrative)

Gegenrede ist eine Methode, um aktiv gegen antisemitische Hassrede, Hetze oder Desinformationen im Internet einzutreten. Gegenrede bedeutet insbesondere, mit sachlichen Argumenten, Fakten und aufklärenden Informationen aktiv gegen irreführende oder hasserfüllte Aussagen vorzugehen. Dabei besteht jedoch immer das Risiko, selbst Ziel von verbalen Angriffen zu werden. Zur Bereitstellung des nötigen Hintergrundwissens für substanzielle Gegenrede bieten Webseiten wie "Nichts gegen Juden" der deutschen Amadeu Antonio Stiftung oder "Get the Trolls out!" des Media Diversity Institute (MDI) umfassende Informationen über gängige antisemitische Narrative und Vorschläge, was du diesen in verständlicher Sprache entgegensetzen kannst. Der Verein MIMIKAMA führt Faktenchecks zu im Internet kursierenden Hoaxes, Fake News und Falschmeldungen durch, die auf der Website und Social-Media-Kanälen des Vereins veröffentlich werden.

5. Solidarität zeigen

Zusätzlich oder alternativ zu aktiver Gegenrede kannst du betroffene Personen oder Gegenrednerinnen und Gegenredner sichtbar unterstützen, indem du deren Beiträge "likst" ("Gefällt mir"-Button) oder kommentierst. Dies drückt Solidarität mit Betroffenen aus und stärkt und motiviert diejenigen, die Gegenrede leisten. Viele Likes und Kommentare unter einem Beitrag bewirken zudem, dass der Algorithmus diesen Beitrag verstärkt anzeigt. Es gilt daher: Umso mehr Aufmerksamkeit ein Beitrag bekommt, umso sichtbarer ist er.

Tipp

Das Bundeministerium für Justiz bietet eine schrittweise Anleitung, wie du dich gegen Hasspostings im Netz zur Wehr setzen kannst:

Informationsbroschüre "Hass im Netz" (PDF, 66 KB)