Die Benutzung der Bibliothek

Über die Veränderungen der Benutzungsordnungen seit 1968

Auszug aus der Benutzungsordnung der Administrativen Bibliothek aus dem Jahr 1893
Foto: Administrative Bibliothek des Bundes

Was sind Benutzungsordnungen?

Die Benutzungsordnung informiert über die Bedingungen, unter denen auf die Bibliotheksbestände zugegriffen werden kann.

Benutzungsordnungen in Bibliotheken sind Regelwerke, die das Verhalten und den Umgang der Nutzerinnen und Nutzer in einer Bibliothek festlegen. Sie dienen als Richtlinie, um ein geregeltes, friedliches und produktives Miteinander sicherzustellen. Sie sollen den Schutz des wertvollen Medienbestands, die Vermeidung von Lärmbelästigung und die Sicherheit aller Besucher sicherstellen. Weiterhin ermöglichen sie eine gerechte Verteilung von Ressourcen, wie z. B. durch Festlegung von Leihfristen oder Regeln für Arbeitsplätze vor Ort. Bibliotheken möchten durch diese Ordnungen gewährleisten, dass alle Besucherinnen und Besucher über die Services und Konditionen der Bibliothek Bescheid wissen und die Bibliothek so effektiv nutzen können.

Auszug aus der Benutzungsordnung der Administrativen Bibliothek aus dem Jahr 1968
Foto: Administrative Bibliothek des Bundes

Seit wann gibt es Benutzungsordnungen?

Die Ursprünge von Benutzungsordnungen lassen sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen, als Zugangsbeschränkungen für Bibliotheken aufgestellt wurden. Damals waren Bibliotheken oft nur für einen exklusiven Kreis zugänglich, und die Nutzungsbedingungen waren streng. Mit der zunehmenden Verbreitung von öffentlichen Bibliotheken im 19. Jahrhundert wurden auch die Benutzungsregeln ausgeweitet und formalisierter gestaltet, um den Zugang für die breite Bevölkerung zu regeln.

Auszug aus der Benutzungsordnung der Administrativen Bibliothek aus dem Jahr 1893
Foto: Administrative Bibliothek des Bundes

Welchen Zweck erfüllen Benutzungsordnungen?

Benutzungsordnungen schaffen die Basis für die Funktionstüchtigkeit und Zugänglichkeit einer Bibliothek. Ihr Zweck ist es, klare Regeln für die Nutzung und Ausleihe von Medien festzulegen, das Verhalten in den Räumlichkeiten zu regulieren und die Rechte und Pflichten der Nutzer darzulegen. Dabei sind sie sowohl für den Schutz des Bestands als auch für den reibungslosen Ablauf innerhalb der Bibliothek verantwortlich. Auch die Frage der Haftung, etwa bei Beschädigung von Medien oder Verlusten, wird in diesen Regelwerken geklärt.

Auszug aus der Benutzungsordnung der Administrativen Bibliothek aus dem Jahr 1968
Foto: Administrative Bibliothek des Bundes

Veränderungen der Benutzungsordnungen über die Jahre

Über die Jahrzehnte haben sich Benutzungsordnungen stark verändert, insbesondere mit dem technischen Fortschritt. Früher waren die Vorschriften hauptsächlich auf den physischen Zugang und den Schutz der Buchbestände ausgelegt. Im digitalen Zeitalter mussten die Ordnungen dann auf die Nutzung von Computern, Internet und digitalen Medien angepasst werden. Während beispielsweise früher das Stillschweigen in Lesesälen strikt vorgeschrieben war, gibt es heute oft spezielle Bereiche, die das Arbeiten in Gruppen erlauben. Auch die Ausleihe hat sich durch digitale Medien und Online-Portale gewandelt, sodass Regelungen zur Fernleihe und zum digitalen Zugriff auf eBooks hinzukamen.

Auszug aus der Benutzungsordnung (Bekanntmachung der Öffnungszeiten) der Administrativen Bibliothek aus dem Jahr 1893
Foto: Administrative Bibliothek des Bundes

Aktuelle Benutzungsordnung

Bibliotheksordnung der Administrativen Bibliothek (PDF, 61 KB)