EU-Fakten: Freies Europa
Für ein demokratisches, gleichberechtigtes und tolerantes Europa!
13.395 Unterstützungserklärungen. Die braucht es in Österreich, um einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) zum Erfolg zu verhelfen. Zugegeben, keine leichte Übung, aber insgesamt haben die bislang 107 Initiativen EU-weit Unterschriften gesammelt, 9 laufen gerade. 10 wurden erfolgreich abgeschlossen. Mit einer EBI können seit 2012 alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die konkrete Vorschläge zur Verbesserung der EU haben, die Kommission auffordern, Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzuschlagen. Schließen Sie sich mit Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten zusammen und sammeln Sie Unterschriften für Ihren Vorschlag. Wenn Sie in der gesamten EU genügend Stimmen für Ihren Vorschlag erhalten, können Sie Ihren Vorschlag mit der Kommission erörtern. Außerdem werden Sie zu einer Anhörung im Europäischen Parlament eingeladen, bevor die Kommission über das weitere Vorgehen entscheidet. Dem Organisationsteam einer Bürgerinitiative müssen mindestens 7 Unionsbürgerinnen beziehungsweise -bürger aus mindestens 7 verschiedenen Mitgliedstaaten angehören. Diese haben ein Jahr Zeit, um die Unterschriften von einer Million Menschen aus mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten zu sammeln.
Mehr persönliche Flexibilität, Mobilität und Lebensqualität durch den Europäischen Behindertenausweis. Nach Schätzungen von Eurostat lebt jeder 4. Erwachsene in der EU mit einer Form von Behinderung. Die EU und ihre Mitgliedstaaten wollen dafür sorgen, dass all diese Menschen ihre Rechte wahrnehmen, uneingeschränkt und barrierefrei an der Gesellschaft teilhaben sowie diskriminierungsfrei leben können. Vor allem auf Reisen stoßen sie jedoch häufig auf strukturelle Hindernisse und systemische Ungleichheiten, die ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern oder einschränken. Daher möchte die EU einen Europäischen Behindertenausweises einführen, der in der gesamten EU als Nachweis des Behindertenstatus dienen und den gleichberechtigten Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen, wie ermäßigten Tarifen oder freiem Eintritt, vorrangigem Zugang, Assistenzkräften und reservierten Parkplätzen gewährleisten wird. Das soll vor allem für Kultur- und Freizeitveranstaltungen, aber auch Sport- und Strandeinrichtungen sowie Verkehrsdienstleistungen gelten. Darauf haben sich EU-Rat und EU-Parlament im Februar 2024 geeinigt. Nach dem formalen Beschluss werden die Mitgliedsstaaten 3,5 Jahre Zeit für die Einführung haben. Spätestens 2028 sollte der einheitliche Ausweis für rund 100 Millionen Menschen in Europa also Realität sein.
Die EU ist kompliziert. Stimmt. In der Wiener Rotenturmstraße gibt es deshalb seit Mai 2023 die interaktive Dauerausstellung "Erlebnis Europa". Dort können Bürgerinnen und Bürger erleben, wie die europäische Demokratie funktioniert und welche Auswirkungen sie auf unser tägliches Leben hat. Besucherinnen und Besucher lernen multimedial die Arbeit des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates kennen. In Rollenspielen können Gruppen Gesetze diskutieren und entdecken, wie Entscheidungen in der EU fallen. "Erlebnis Europa" gibt es neben Wien schon in 10 weiteren Hauptstädten der EU, von Helsinki bis Rom, von Paris bis Ljubljana und macht die EU auf unterhaltsame Art leichter verständlich.
Der Eintritt ist frei!
Die Grundrechte und Werte der EU. Sie bilden das Fundament für das demokratische Zusammenleben in Europa. Denn die EU ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft – sie versteht sich als eine Gemeinschaft, die auf Werten und Rechten basiert.
Im Vertrag von Lissabon und der Charta der Grundrechte der EU, die 2009 in Kraft getreten sind, sind die folgenden 6 Werte verankert: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger verankert. Zu ihnen zählen beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten, aber auch das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen. Durch die Gewährleistung dieser Rechte fördert die EU ein offenes und tolerantes Umfeld, das Vielfalt und Inklusion unterstützt.
Somit tragen die Grundrechte maßgeblich zum Wohlstand, zur Stabilität und zum Zusammenhalt in der Europäischen Union bei. Und sie haben Vorbildwirkung: Die EU hat mit der Charta der Grundrechte einen der modernsten Grundrechtskataloge weltweit geschaffen.
"Ihre Meinung zählt". Nicht nur bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni. Mit der Plattform "Ihre Meinung zählt – Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen" ist dies allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern möglich. Auf dem zentralen Portal können sich die Bewohnerinnen und Bewohner der Mitgliedstaaten der EU zu den Initiativen der Europäischen Kommission äußern und zu Entscheidungsprozessen beitragen. Mit Stand Ende März 2024 erbittet die EU-Kommission etwa für 3 konkrete Gesetzesvorhaben um die Meinung der Unionsbürgerinnen und -Bürger, darunter die Verordnung für die Kennzeichnung von Textilien. Und mitreden ist ganz einfach: Bei der jeweiligen Konsultation ein Profil mit der persönlichen E-Mailadresse einrichten und Passwort vergeben, oder mit dem bereits bestehenden Profil anmelden und teilnehmen. Selbstverständlich hält die EU-Kommission zu jedem Vorhaben auch umfassende Informationen bereit.
Mehr Transparenz in politischer Werbung. Mit neuen Transparenzregeln für politische Werbung möchte das Europäische Parlament das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in Wahlkampagnen stärken. Nach den neuen Vorschriften soll politische Werbung klar gekennzeichnet werden. Für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Medienschaffende muss klar erkenntlich sein, warum sie angesprochen werden, wer die Werbung finanziert hat und auf welche Wahlen sich die Werbung bezieht. Um die Meinungsfreiheit zu schützen, betreffen die neuen Transparenzregeln weder den Inhalt politischer Anzeigen noch die Regeln für die Durchführung und Finanzierung politischer Kampagnen. Auch persönliche Ansichten, politische Meinungen und Mitteilungen über die Organisation und Teilnahme an Wahlen sind nicht von der neuen Regelung betroffen.
Parlament beschließt neue Transparenzregeln für politische Werbung (europarl.europa.eu)
Freiheit durch Information. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz fördert die Unabhängigkeit und Freiheit der Medien innerhalb der EU. Es stärkt die Integrität der Medien, indem es unter anderem die redaktionelle Unabhängigkeit schützt, die journalistische Tätigkeit über Binnengrenzen hinweg erleichtert und willkürliche Eingriffe unter anderem durch Regierungen oder große Online-Plattformen hintanhält. Zudem fördert es – durch die Offenlegung von Medieneigentum, finanzieller Unterstützung und politischer Werbung – Transparenz und den Zugang zu Informationen. Das Gesetz ist ein Meilenstein für demokratische Werte, die Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit und trägt maßgeblich zur Medienpluralität in der EU bei.