Förderung zu Kinderrechten

Förderung von Projekten zur Bewusstseinsbildung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten

 Gefördert werden Projekte, die

  • der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Kinderrechten dienen, insbesondere Projekte zum Gewaltverbot sowie Projekte zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung
  • die Partizipation von Kindern zu Themen-, Frage- und Problemstellungen von Relevanz für die Lebenssituation von Kindern in Österreich fördern
  • den Aufgaben des Kinderrechte-Boards im Sinne von § 2 der Geschäftsordnung des Kinderrechte-Boards dienen

Der Förderungsantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten bis 30. September 2023 eingebracht werden.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Für den Online-Antrag von einer Nichtregierungsorganisation (NGO/NPO) beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen ist die Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung im Unternehmensserviceportal).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung VI/6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at