Neue Förderrichtlinie "Kinderschutz und Gewaltprävention"
Seit 1. Juni 2024 werden unterschiedliche Projekte zu Kinderschutz und Gewaltprävention von der Sektion Familie und Jugend des Bundeskanzleramtes gefördert, wie etwa Kinderschutzkonzepte, kinderschutzrelevante Fortbildung für Fachleute, Opferschutzprojekte und Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Gewaltformen. Den Schwerpunkt bilden Projekte zu Gewalt im Internet und Kinderschutzkonzepte und –fortbildung für Organisationen. Insgesamt stehen 1,2 Mio. Euro 2024 für die Förderung gemeinnütziger Organisationen zur Verfügung.