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Die Familienleistungen werden jährlich an die Inflation angepasst (valorisiert).
Anbei finden Sie Übersichtstabellen mit allen Beträgen der Jahre 2023, 2024 und 2025 zum Vergleich.
Anpassungsfaktor: 4,60 Prozent
Familienbeihilfe-Beträge gerundet auf 1 Kommastelle, monatliche Beträge:
Alter des Kindes | 2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|
0-2 Jahre | 120,6 Euro | 132,3 Euro | 138,4 Euro |
3-9 Jahre | 129,0 Euro | 141,5 Euro | 148 Euro |
10-18 Jahre | 149,7 Euro | 164,2 Euro | 171,8 Euro |
ab 19 Jahren | 174,7 Euro | 191,6 Euro | 200,4 Euro |
Anzahl der Kinder | 2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|
2 Kinder | 7,5 Euro | 8,2 Euro | 8,6 Euro |
3 Kinder | 18,4 Euro | 20,2 Euro | 21,1 Euro |
4 Kinder | 28,0 Euro | 30,7 Euro | 32,1 Euro |
5 Kinder | 33,9 Euro | 37,2 Euro | 38,9 Euro |
6 Kinder | 37,8 Euro | 41,5 Euro | 43,4 Euro |
ab 7 Kindern | 55,0 Euro | 60,3 Euro | 63,1 Euro |
für | 2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|
Erhöhte Familienbeihilfe | 164,9 Euro | 180,9 Euro | 189,2 Euro |
Schulstartgeld | 105,8 Euro | 116,1 Euro | 121,4 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,8 Euro | 67,8 Euro | 70,9 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,2 Euro | 23,3 Euro | 24,4 Euro |
Kinderbetreuungsgeld-Beträge gerundet auf 2 Kommastellen, Tagesbeträge:
für | 2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|
Pauschales Kinderbetreuungsgeld (KBG) | 35,85 Euro | 39,33 Euro | 41,14 Euro |
Höchstbetrag einkommensabhängiges KBG | 69,83 Euro | 76,60 Euro | 80,12 Euro |
Sonderleistung | 35,85 Euro | 39,33 Euro | 41,14 Euro |
Familienzeitbonus -Tagesbetrag gerundet auf 2 Kommastellen:
2023 | ab 01.08.2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|
23,91 Euro | 47,82 Euro (Dieser Wert gilt für Geburten ab 01.08.2023) | 52,46 Euro | 54,87 Euro |
Was ist vor und nach der Geburt eines Kindes wichtig? Welche finanziellen Leistungen gibt es? Wohin können sich Familien in Krisen oder finanziellen Notlagen wenden? In der Broschüre FamilienGuide finden (werdende) Mütter und Väter kompakt und verständlich erklärt die finanziellen Leistungen, Unterstützungsmaßnahmen und Serviceangebote des Bundes für Familien.
Die Familienbeihilfe ist eine der wesentlichsten Säulen des Systems der österreichischen Familienförderung. Als direkte Transferleistung sollen Kosten, die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden:
- Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung)
Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. Eltern mit nur geringem Einkommen können zusätzlich eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beantragen. - Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt reduziert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Digitale Babypoint hilft Ihnen, Aufgaben rund um Schwangerschaft und Geburt mit einer personalisierten Checkliste zu organisieren. Nach einer initialen Anmeldung können Sie auch das Service "Erstausstellung Urkunden" nutzen, um Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und die Bestätigung der Meldung initial zu beantragen.
Für viele werdende Eltern ist die Schwangerschaft eine Zeit der offenen Fragen – oder sogar der Unsicherheit. Sind Sie vielleicht ungeplant schwanger geworden? Oder wollen Sie wissen, welche Untersuchungen jetzt sinnvoll sind? Haben die pränatalen Untersuchungen offenbart, dass Sie ein besonderes Kind erwarten? Für diese und weitere Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt stehen Ihnen die geförderten Familienberatungsstellen helfend zur Seite. Diese befinden sich in jedem Bezirk Österreichs.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungen, die anlässlich der Geburt eines Kindes geltend gemacht werden können sowie die jeweils zuständigen Stellen.
Leistung | Gesetzliche Grundlage | Antragstellung | Kontakt bei allgemeinen Fragen |
---|---|---|---|
Wochengeld | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz |
Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung: |
Allgemeine Fragen: Bürgerservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz |
Familienbeihilfe | Familienlastenausgleichsgesetz |
Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung: |
Allgemeine Fragen: Familienservice des Bundeskanzleramtes |
Kinderbetreuungsgeld Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld Partnerschaftsbonus |
Kinderbetreuungsgeldgesetz |
Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung: |
Allgemeine Fragen: Kinderbetreuungsgeld-Infoline |
Familienzeitbonus | Familienzeitbonusgesetz |
Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung: |
Allgemeine Fragen: Kinderbetreuungsgeld-Infoline |
Steuerliche Leistungen für Familien (zum Beispiel Familienbonus Plus) |
Einkommensteuergesetz |
Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung: |
Allgemeine Fragen: Bürgerservice des Finanzministeriums |
Dokument
Wichtige Leistungen bei der Geburt eines Kindes (PDF, 53 KB)
Jedes österreichische Bundesland kann im Bereich der Familienförderung eigene Landesgesetze erlassen und Beihilfen für Familien aus Landesmitteln finanzieren. Die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich daher beim Familienreferat Ihres Bundeslandes.
Familienreferate der Bundesländer
Bundesland | Familienreferat | Kontaktdaten |
---|---|---|
Burgenland | Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 |
057 600-2785 post.a9-familie@bgld.gv.at www.burgenland.at |
Kärnten | Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration 9020 Klagenfurt, Hasnerstraße 8 |
050 536 33002 abt13.post@ktn.gv.at www.ktn.gv.at |
Niederösterreich | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Familien und Generationen 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 |
02742 9005-1-9005 post.f3@noel.gv.at www.noe.gv.at |
Oberösterreich | Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 |
0732 7720-11831 familienreferat@ooe.gv.at www.land-oberoesterreich.gv.at |
Salzburg | Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport 5020 Salzburg, Gstättengasse 10 |
0662 8042-2530 jugend-familie@salzburg.gv.at www.salzburg.gv.at |
Steiermark | Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 6 – Bildung und Gesellschaft 8010 Graz, Karmeliterplatz 2 |
0316 877-4023 familie@stmk.gv.at www.verwaltung.steiermark.at |
Tirol | Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Arbeit 6020 Innsbruck, Meinhardstraße 16 |
0512 508-7831 ga.generationen@tirol.gv.at www.tirol.gv.at |
Vorarlberg | Amt der Vorarlberger Landesregierung Fachbereich Jugend und Familie 6900 Bregenz, Landwehrstraße 1 |
05574 511-22175 jugend.familie@vorarlberg.at www.vorarlberg.at |
Wien | Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) 1030 Wien, Rüdengasse 11 |
01 4000-8011 post@ma11.wien.gv.at www.wien.gv.at |
Kontaktieren Sie uns
Familienservice
Sie erreichen das Familienservice des Bundeskanzleramts unter 0800 240 262 (gebührenfrei aus ganz Österreich) und per E-Mail unter familienservice@bka.gv.at.
Informationen zu den Familienleistungen des Bundes:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
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