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Häufig gesuchte Themen

Die Familienleistungen werden jährlich an die Inflation angepasst (valorisiert).

Anbei finden Sie Übersichtstabellen mit allen Beträgen der Jahre 2023, 2024 und 2025 zum Vergleich.

Anpassungsfaktor: 4,60 Prozent

Familienbeihilfe-Beträge gerundet auf 1 Kommastelle, monatliche Beträge:

Familienbeihilfenbeträge
Alter des Kindes 2023   2024 2025
0-2 Jahre 120,6 Euro 132,3 Euro 138,4 Euro
3-9 Jahre 129,0 Euro 141,5 Euro 148 Euro
10-18 Jahre 149,7 Euro 164,2 Euro 171,8 Euro
ab 19 Jahren 174,7 Euro 191,6 Euro 200,4 Euro
Geschwisterstaffelung (Betrag pro Kind)
Anzahl der Kinder 2023 2024 2025
2 Kinder 7,5 Euro 8,2 Euro 8,6 Euro
3 Kinder 18,4 Euro 20,2 Euro 21,1 Euro
4 Kinder 28,0 Euro 30,7 Euro 32,1 Euro
5 Kinder 33,9 Euro 37,2 Euro 38,9 Euro
6 Kinder 37,8 Euro 41,5 Euro 43,4 Euro
ab 7 Kindern 55,0 Euro 60,3 Euro 63,1 Euro
Zuschläge
für 2023 2024 2025
Erhöhte Familienbeihilfe 164,9 Euro 180,9 Euro 189,2 Euro
Schulstartgeld 105,8 Euro 116,1 Euro 121,4 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,8 Euro 67,8 Euro 70,9 Euro
Mehrkindzuschlag 21,2 Euro 23,3 Euro 24,4 Euro

Kinderbetreuungsgeld-Beträge gerundet auf 2 Kommastellen, Tagesbeträge:

Kinderbetreuungsgeld-Beträge
für 2023 2024 2025
Pauschales Kinderbetreuungsgeld (KBG) 35,85 Euro 39,33 Euro 41,14 Euro
Höchstbetrag einkommensabhängiges KBG 69,83 Euro 76,60 Euro 80,12 Euro
Sonderleistung 35,85 Euro 39,33 Euro 41,14 Euro

Familienzeitbonus -Tagesbetrag gerundet auf 2 Kommastellen:  

Familienzeitbonus - Tagesbetrag (gerundet auf 2 Kommastellen)
2023 ab 01.08.2023 2024 2025
23,91 Euro 47,82 Euro (Dieser Wert gilt für Geburten ab 01.08.2023)  52,46 Euro 54,87 Euro

Was ist vor und nach der Geburt eines Kindes wichtig? Welche finanziellen Leistungen gibt es? Wohin können sich Familien in Krisen oder finanziellen Notlagen wenden? In der Broschüre FamilienGuide finden (werdende) Mütter und Väter kompakt und verständlich erklärt die finanziellen Leistungen, Unterstützungsmaßnahmen und Serviceangebote des Bundes für Familien.

Broschüre FamilienGuide, 2024 (PDF, 1 MB)

Die Familienbeihilfe ist eine der wesentlichsten Säulen des Systems der österreichischen Familienförderung. Als direkte Transferleistung sollen Kosten, die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.

Mehr Information zur Familienbeihilfe

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden:

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) 
    Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. Eltern mit nur geringem Einkommen können zusätzlich eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beantragen.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt reduziert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Digitale Babypoint hilft Ihnen, Aufgaben rund um Schwangerschaft und Geburt mit einer personalisierten Checkliste zu organisieren. Nach einer initialen Anmeldung können Sie auch das Service "Erstausstellung Urkunden" nutzen, um Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und die Bestätigung der Meldung initial zu beantragen.

Für viele werdende Eltern ist die Schwangerschaft eine Zeit der offenen Fragen – oder sogar der Unsicherheit. Sind Sie vielleicht ungeplant schwanger geworden? Oder wollen Sie wissen, welche Untersuchungen jetzt sinnvoll sind? Haben die pränatalen Untersuchungen offenbart, dass Sie ein besonderes Kind erwarten? Für diese und weitere Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt stehen Ihnen die geförderten Familienberatungsstellen helfend zur Seite. Diese befinden sich in jedem Bezirk Österreichs. 

Mehr zum Thema Schwangerschaft

Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungen, die anlässlich der Geburt eines Kindes geltend gemacht werden können sowie die jeweils zuständigen Stellen.

Leistung Gesetzliche Grundlage Antragstellung Kontakt bei allgemeinen Fragen
Wochengeld Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung:
Zuständiger Krankenversicherungsträger
Kontaktdaten der Krankenkassen: www.sozialversicherung.at

Allgemeine Fragen: Bürgerservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8 – 16 Uhr
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at

Familienbeihilfe Familienlastenausgleichsgesetz

Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung:
Finanzamt Österreich
Telefon: 050 233 233
Alle Kontaktdaten unter: www.bmf.gv.at

Allgemeine Fragen: Familienservice des Bundeskanzleramtes
Telefon: 0800 240 262
Montag bis Donnerstag: 9 – 15 Uhr
E-Mail: familienservice@bka.gv.at

Kinderbetreuungsgeld

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Partnerschaftsbonus

Kinderbetreuungsgeldgesetz

Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung:
Zuständiger Krankenversicherungsträger
Kontaktdaten der Krankenkassen: www.sozialversicherung.at

Allgemeine Fragen: Kinderbetreuungsgeld-Infoline
Telefon: 0800 240 014
Montag bis Donnerstag: 9 – 15 Uhr
E-Mail: kbg@infoline-kbg.at

Familienzeitbonus Familienzeitbonusgesetz

Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung:
Zuständiger Krankenversicherungsträger
Kontaktdaten der Krankenkassen: www.sozialversicherung.at

Allgemeine Fragen: Kinderbetreuungsgeld-Infoline
Telefon: 0800 240 014
Montag bis Donnerstag: 9 – 15 Uhr
E-Mail: kbg@infoline-kbg.at

Steuerliche Leistungen für Familien (zum Beispiel Familienbonus Plus)

Einkommensteuergesetz

Konkrete Fragen zum persönlichen Anspruch und Antragstellung:
Finanzamt Österreich
Telefon: 050 233 233
Alle Kontaktdaten unter: www.bmf.gv.at

Allgemeine Fragen: Bürgerservice des Finanzministeriums
Telefon: 050 233 765
Montag bis Freitag: 8 – 16 Uhr

Dokument

Wichtige Leistungen bei der Geburt eines Kindes (PDF, 53 KB)

Jedes österreichische Bundesland kann im Bereich der Familienförderung eigene Landesgesetze erlassen und Beihilfen für Familien aus Landesmitteln finanzieren. Die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich daher beim Familienreferat Ihres Bundeslandes.

Familienreferate der Bundesländer

Bundesland Familienreferat Kontaktdaten
Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
057 600-2785
post.a9-familie@bgld.gv.at
www.burgenland.at
Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration
9020 Klagenfurt, Hasnerstraße 8 
050 536 33002
abt13.post@ktn.gv.at
www.ktn.gv.at
Niederösterreich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Familien und Generationen
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
02742 9005-1-9005
post.f3@noel.gv.at 
www.noe.gv.at
Oberösterreich Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
0732 7720-11831
familienreferat@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at
Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
5020 Salzburg, Gstättengasse 10
0662 8042-2530
jugend-familie@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at
Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 – Bildung und Gesellschaft
8010 Graz, Karmeliterplatz 2
0316 877-4023
familie@stmk.gv.at
www.verwaltung.steiermark.at
Tirol Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
6020 Innsbruck, Meinhardstraße 16
0512 508-7831
ga.generationen@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at
Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung
Fachbereich Jugend und Familie
6900 Bregenz, Landwehrstraße 1
05574 511-22175
jugend.familie@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at
Wien Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe (MA 11)
1030 Wien, Rüdengasse 11
01 4000-8011
post@ma11.wien.gv.at
www.wien.gv.at

Mehr zu den Familienleistungen der Bundesländer

Kontaktieren Sie uns

Familienservice

Sie erreichen das Familienservice des Bundeskanzleramts unter 0800 240 262 (gebührenfrei aus ganz Österreich) und per E-Mail unter familienservice@bka.gv.at.

Informationen zu den Familienleistungen des Bundes:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr

Infoline Kinderbetreuungsgeld

Telefon: 0800 240 014 
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr

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