Primärversorgung: Gesetzesnovelle in Kraft getreten
Öffnung von Primärversorgungseinheiten nun auch am Wochenende möglich – Online-Plattform bietet Infos zur erleichterten Gründung und Jobangebote für Primärversorgungseinheiten – Bis 2026 werden für die Förderung der Primärversorgung in Österreich 100 Millionen Euro aus dem nationalen EU-Aufbauplan bereitgestellt
Am 1. August 2023 ist die Novelle des Primärversorgungsgesetzes in Kraft getreten. Damit werden Kinder-Primärversorgungseinheiten ermöglicht, zudem können Primärversorgungseinheiten (kurz PVE) auch an Wochenenden und Feiertagen zur Akutversorgung öffnen. Ein neues Auswahlverfahren für solche Gesundheitseinrichtungen soll Gründungen rascher ermöglichen und Versorgungslücken füllen. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) hat zudem eine Online-Plattform mit Infos und Jobangeboten für PVE zur Verfügung gestellt.
Ziel bis 2025: 120 Primärversorgungseinheiten in ganz Österreich
Aus den bisher 44 PVE sollen bis 2025 120 in ganz Österreich werden – auch mehrere für Kinder sind in Planung. Jede PVE soll nach den Vorgaben der Gesetzesnovelle aus einem Kernteam mit mindestens 2 Ärztinnen beziehungsweise Ärzten (statt bisher 3) für Allgemeinmedizin und ein oder mehreren Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ordinationsassistentinnen oder -assistenten bestehen. Des Weiteren sollen orts- und bedarfsabhängig weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen eingebunden werden. Der ärztliche Teil des Kernteams kann auch nur aus Fachärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendheilkunde bestehen, oder aus einer Kombination von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern, Kinderärztinnen und -ärzten. Auch Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind und in der Primärversorgungseinheit hauptberuflich tätig sind, dürfen nun Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschafter einer Primärversorgungseinheit sein (multiprofessionelle Gruppenpraxis), wobei eine solche Gruppenpraxis als GmbH betrieben werden muss und die Ärztinnen beziehungsweise Ärzte die Gesellschaftermehrheit halten müssen.
Schnelleres Verfahren bei Ausschreibungen für PVE
Sind in einer Versorgungsregion 2 Stellen für Allgemeinmedizinerinnen beziehungsweise -mediziner oder Kinderärztinnen beziehungsweise -ärzte unbesetzt, haben die Ärztekammer und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig 6 Monate Zeit, neue Medizinerinnen oder Mediziner zu finden. Mit dem Ziel ein schnelleres Auswahlverfahren für PVE zu gewährleisten, können Land und ÖGK in Abstimmung mit den anderen Krankenversicherungsträgerinnen beziehungsweise -trägern gemeinsam die Ausschreibung einer Primärversorgungseinheit initiieren.
Hintergrund: Primärversorgung
Die Primärversorgung, als erste und zentrale Kontaktstelle für alle Menschen mit gesundheitsbezogenen Anliegen, ist ein essenzieller Bestandteil der österreichischen Gesundheitsversorgung. Die Förderungen aus dem österreichischen EU-Aufbauplan in Höhe von 100 Millionen Euro sollen dafür verwendet werden, die wohnortnahe Gesundheitsversorgung gezielt und nachhaltig zu stärken sowie innovative Versorgungsmodelle zu unterstützen. Zielgruppen sind insbesondere Angehörige unterschiedlicher Gesundheits- und Sozialberufe (inklusive Primärversorgungsmanagement), Gründerinnen und Gründer von Primärversorgungseinheiten und deren Angestellte.
Weitere Informationen
- Plattform Primärversorgung, Website der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
- Informationen zur Primärversorgung, Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Fragen und Antworten zur Primärversorgung, Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden; 63/32 (63. Ministerrat am 14. Juni 2023) (PDF, 78 KB)