EU-Aufbauplan: Österreich stellt erneut Zahlungsantrag

Zweiter Zahlungsantrag an die Europäische Kommission übermittelt – Projekte wie medizinische Primärversorgungszentren, Digitalisierungsvorhaben in KMU und Förderungen von thermischer Sanierung sind von diesem Zahlungsantrag umfasst

The Austrian and European flag © BKA/Andy Wenzel

Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, stellte am 30. September 2024 den zweite Antrag auf Auszahlung von Zuschüssen in Form von 2 Tranchen in Höhe von maximal 1,6 Milliarden Euro an die Europäische Kommission. Die Gelder sollen – wie bereits beim ersten Zahlungsantrag, der im Dezember 2022 gestellt und im März 2023 von der Europäischen Kommission positiv bewertet worden war – weiter dazu beitragen, die im nationalen Aufbau- und Resilienzplan verankerten wirtschaftlichen, digitalen, ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen.

"Der nationale Aufbau- und Resilienzplan unterstützt zukunftsorientierte Reformen und Investitionsvorhaben. Mit bis zu 1,6 Milliarden Euro werden unter anderem medizinische Primärversorgungszentren, Digitalisierungsvorhaben für KMU und Förderungen von thermischer Sanierung finanziert. Unser Ziel ist, damit das starke wirtschaftliche Comeback für unser Land anzukurbeln", so Finanzminister Magnus Brunner.
"Österreich schreitet bei der Umsetzung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans voran. Im 2. Zahlungsantrag sind Projekte wie die Errichtung neuer Bahnstrecken und die Elektrifizierung von Regionalbahnen, der Start des Förderprogramms für emissionsfreie Busse, der Baubeginn des Instituts für Präzisionsmedizin in Wien oder die Förderung von Projekten für die medizinische Primärversorgung vor Ort enthalten. Mit diesen Vorhaben trägt der EU-Aufbauplan wesentlich dazu bei, die Europäische Union bei den Bürgerinnen und Bürgern durch konkrete Investitionen stärker zu verankern", betont Europaministerin Karoline Edtstadler.

EU-Aufbauplan in Österreich ermöglicht die Umsetzung von Projekten in ganz Österreich

Unter den von diesem Zahlungsantrag umfassten Vorhaben befinden sich zukunftsorientierte Reformen und Investitionsvorhaben; dazu zählen unter anderem:

  • Im Bereich Wirtschaft und Digitalisierung:
    • Abschluss von über 15.000 Digitalisierungsprojekten mit Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Investitionen in die Digitalisierung in mehr als 7.000 Unternehmen (Förderung für digitale Investitionen wie Hardware, Software, digitale Infrastruktur oder E-Commerce)
  • Im Bereich Bildung:
    • Inkrafttreten einer Novelle des Schulunterrichtsgesetzes: Schaffung eines Rechtsrahmens für die Einführung zusätzlicher Module der landesweit standardisierten Leistungsbewertungen
  • Im Bereich Soziales und Gesundheit:
    • Förderung von Projekten der Primärversorgung (45 Projekte mit Bezug zur Primärversorgung, wovon mindestens 15 die Errichtung neuer Primärversorgungseinheiten zum Gegenstand haben)
    • Nationales Roll-Out der "Frühen Hilfen", die durch regionale Netzwerke in ganz Österreich Unterstützung und Begleitung für Familien anbieten
  • Im Bereich Klimawandel (mit Fokus auf Gemeinden):
    • Projekte zur thermischen Sanierung von Gebäuden (Abschluss von ca. 30 Projekten in Unternehmen sowie Gemeinden/Ortskernen)
    • 375 Projekte für den Anschluss an hocheffiziente Fernwärme

Hintergrund: Der nationale Aufbau- und Resilienzplan

Wir bauen auf Europa. Der nationale Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (kurz: EU-Aufbauplan in Österreich) umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen, wobei 46 Prozent für den ökologischen und 41 Prozent für den digitalen Wandel vorgesehen sind. Österreich investiert gezielt in innovative Sektoren wie Umwelt- und Klimaschutz, die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Forschung, Soziales, Kultur sowie Bildung. Die Projekte des EU-Aufbauplans in Österreich stärken zugleich die lokale und regionale Ebene.

Österreich kann auf Basis des festgelegten Verteilungsschlüssels bis 2026 mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 3,96 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (inklusive "REPowerEU-Kapitel") rechnen. Die Genehmigung und Auszahlung von Mitteln durch die Europäische Kommission erfolgt leistungsbezogen und setzt die Erreichung von in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen definierten Fortschritten voraus. Die Umsetzung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans wird in Österreich durch das Bundesministerium für Finanzen koordiniert.

Weitere Informationen zum EU-Aufbauplan in Österreich:
www.eu-aufbauplan.at

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