Ab 16. September 2024: Reparaturbonus auch für Fahrräder einlösbar

Ausweitung des Reparaturbonus von defekten Elektrogeräten auf alle gängigen Fahrräder – Betriebe können sich seit 7. August 2024 für Teilnahme registrieren – Unterstützung für Privatpersonen aus Mitteln des EU-Aufbauplans in Höhe von 130 Millionen Euro

Fahrräder stehen in einer Stadt vor einem Gebäude
Foto: European Union / Lukasz Kobus

Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus ist ungebrochen groß. Bereits 2 Jahre nach der Einführung ist 2024 bereits die Eine-Million-Marke an eingelösten Bons erreicht worden – so viele Elektrogeräte konnten damit vor dem Müll gerettet werden. Aufgrund der großen Beliebtheit hat das Klimaschutzministerium daher eine Ausweitung auch auf nicht motorisierte Fahrräder angekündigt. Der Reparaturbonus ist als Investition im österreichischen EU-Aufbauplan verankert (Komponente 1 – Nachhaltiger Aufbau).

"Der große Erfolg des Reparaturbonus zeigt: Die Menschen in Österreich wollen in einer Welt leben, in der wir sorgsam mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt umgehen. Daher freut es mich, dass wir den Bonus ab 16. September auch für Reparaturen von Fahrrädern anbieten können. Ich lade ab heute alle Fahrrad-Reparaturbetriebe ein, sich zu registrieren und von den Vorteilen zu profitieren", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Bis zu 200 Euro an Förderung für Reparaturen, Service oder Wartung lukrieren

Folgende Details zur Umsetzung des Reparaturbonus für Fahrräder stehen fest:

  • Ab 16. September 2024 kann der Reparaturbonus für Reparaturen nicht nur von E-Bikes, sondern auch von allen gängigen Fahrrädern, Lastenrädern, und Fahrradanhängern eingelöst werden. Von Rennrädern bis Mountainbikes ist alles dabei!
  • Die Förderung pro Bon beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung beziehungsweise 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.
  • Der Reparaturbonus kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich schnell und unkompliziert beantragt und innerhalb von 3 Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Fördersumme wird in der Folge direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Aufgrund des großen Erfolgs Aufstockung der Fördermittel

Seit 7. August 2024 ist die Registrierung als Partnerbetrieb für Fahrrad-Reparaturbetriebe geöffnet. Der Reparaturbonus ist nur in registrierten Partnerunternehmen einlösbar, sodass die jeweilige Firma und ihre Kundinnen und Kunden von den Vorteilen profitieren.

Für den Reparaturbonus wurden im Rahmen des EU-Aufbauplans 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der großen Beliebtheit wird der Fördertopf mit nationalen Mitteln in der Höhe von insgesamt 124 Millionen Euro aufgestockt.

Hintergrund: Reparaturbonus für Privatpersonen

Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen bis 2026 130 Millionen Euro aus Mitteln von "Next Generation EU" im Rahmen des österreichischen EU-Aufbauplans  zur Verfügung.

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Bons können beantragt werden, bis die Budgetmittel ausgeschöpft sind, längstens jedoch bis 31. März 2026. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der Antragstellerin oder des Antragstellers befinden.

Weiterführende Informationen

Förderaktion Reparaturbonus, Website des BMK

Teilnahmeantrag für Partnerbetriebe an der Förderungsaktion "Reparaturbonus", Website der Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Infoblatt zum Reparaturbonus, Website des BMK (PDF)