Zur Rundfunkrechtslage in Österreich

Bundesverfassungsgesetz zum Rundfunk und die Rechtsdokumente zu Rundfunkrecht, sonstiges Medienrecht und medienrelevante Rechtsgebiete auf einen Blick

Bundesverfassungsgesetz

Die Erlassung von Regelungen im Bereich des Rundfunks (und zwar sowohl in inhaltlicher als auch in technischer Hinsicht) fällt in die Kompetenz des Bundes gemäß Artikel 10 Absatz 1 Ziffer 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) "Post- und Fernmeldewesen" sowie Artikel I des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, wonach "...nähere Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation bundesgesetzlich festzulegen" sind.

Das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks zielt darauf ab, den Rundfunk zur "öffentlichen Aufgabe zu erklären", die unter Wahrung der Prinzipien der Objektivität, der Unparteilichkeit und der Meinungsvielfalt zu erfüllen ist:

"(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.

(2) Die näheren Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation sind bundesgesetzlich festzulegen. Ein solches Bundesgesetz hat insbesondere Bestimmungen zu enthalten, die die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit der Besorgung der im Abs. 1 genannten Aufgaben betraut sind, gewährleisten.

(3) Rundfunk gemäß Abs. 1 ist eine öffentliche Aufgabe.

Quelle: BGBl. Nr. 396/1974"

Nach ständiger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bewirkt die Regelung des Artikel I des erwähnten Bundesverfassungsgesetzes, dass ein Gesetz nicht Schranke, sondern Bedingung der Zulässigkeit der Veranstaltung von Rundfunk ist; das heißt, Rundfunk kann nur auf Grund einer bundesgesetzlichen Ermächtigung betrieben werden.

Rundfunkrecht, sonstiges Medienrecht und medienrelevante Rechtsgebiete

Die Rechtsgrundlagen im RIS auf einen Blick:

Rundfunkrecht

Sonstiges Medienrecht und medienrelevante Rechtsgebiete